■ Ägypten: „Fast nackt“
Kairo (AFP) – Wegen „Verletzung der guten Sitten“ haben zwei Rechtsanwälte in Ägypten Klage gegen die bekannte Schauspielerin Jusra eingereicht. Sie protestierten damit gegen das Titelfoto eines Kinomagazins, das Jusra „fast nackt“ gezeigt habe, erklärte einer der Kläger, Abdel Fatah al-Waraki. Nach dem ägyptischen Strafrecht kann jeder, der „Fotos druckt, veröffentlicht oder verbreitet, die geeignet sind, die Ehre oder die guten Sitten zu verletzten“, mit einer Gefängnisstrafe von bis zu zwei Jahren oder einer Geldstrafe von umgerechnet rund 230 Mark belegt werden.
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