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Alkohol getrunken, „soviel, wie reinging“

■ Drei Männer wegen Totschlags eines Saufkumpanen vor Gericht angeklagt

Die Tat geschah im Trinkermileu der härtesten Sorte. Vor dem Landgericht müssen sich seit gestern zwei 38 und 41 Jahre alte Männer wegen Totschlags verantworten. Beide sollen einen Saufkumpanen in alkoholisiertem Zustand mit einem Messer ein Stück der Kopfhaut abgezogen und mit einem Beil den halben Mittelfinger der linken Hand abgehackt haben. Das 32jährige Opfer verblutete. Ein dritter Mann ist wegen unterlassener Hilfeleistung angeklagt.

„Warum?“ Immer wieder stellte der Vorsitzende Richter Füllgraf im Prozeß gestern diese Frage. Die Antwort war Schweigen oder ein genuscheltes „weiß ich nicht“. Die Angeklagten und das spätere Opfer verkehrten in der Trinkerszene am Bahnhof Lichtenberg. Zwei von ihnen hatten zusammen in der Boxhagener Straße eine Wohnung. Der dritte wohnte allein in der Kaskelstraße. Mittags, wenn sie ihren Rausch ausgeschlafen hatten und kein Alkohol mehr da war, besorgten sie sich als erstes im nahegelegenen Supermarkt Nachschub. Wer gerade Geld vom Sozial- oder Arbeitsamt bekommen hatte, bezahlte. Der größte Durst wurde gleich vorm Laden gestillt und mit den dort herumsitzenden Alkoholikern brüderlich geteilt. Man trank, was gerade da war und „soviel, wie reinging“, erzählte 41jährige Ernst K. gestern.

In der Trinkerszene hatten die beiden Hauptangeklagten auch das spätere Opfer Karsten W. kennenlernt. Sie beherbergten den Mann ebenso wie eine drogenabhängige junge Frau in ihrer Wohnung in der Boxhagener Straße. Dort kam es am 19. Mai zu der Tat. Die drei Männer hatten bereits mehrere Tage hintereinander kräftig gefeiert, weil Ernst K. 1.000 Mark Nachzahlung vom Arbeitsamt bekommen hatte. Wie schon mehrfach zuvor bekam Karsten W. auch an diesem Tag wieder Schläge von den beiden Hauptangeklagten. Und dann, so Ernst K. zögerlich, „muß es wieder zu so einem Spiel gekommen sein“.

Wer bei „dem Spiel" mit dem Messer und dem Beil federführend war, muß in diesem Prozeß noch geklärt werden. Zunächst hatte Ernst K. bei der Polizei ausgesagt, der Mitangeklagte Rainer G. habe allein mit dem Messer und dem Beil gewütet. Im Prozeß zog er diese Aussage jedoch zurück und bezichtigte sich selbst der Tatbeteiligung. Der Frage des Richters, ob er in der U-Haft von Rainer G. bedroht worden sei, wich Ernst K. aus. Bei der Polizei hatte er früher zu Protokoll gegeben: „Rainer machte bei der Tat keinen betrunkenen Eindruck. Er war cool und hart.“ Der als Jugendlicher wegen Mordes vorbestrafte Rainer G. sei schnell mit dem Messer dabei. „Ich habe Angst vor ihm“, konstatierte Ernst K.

Der an Kopf und Hand stark blutende Karsten W. war in der Wohnung des dritten Angeklagten gestorben. Dorthin sei er in ihrer Begleitung noch allein gelaufen, so K. Erst in der Wohnung sei er umgefallen. Der Polizei hatten die drei damals erzählt, sie hätten den blutenden Mann auf der Straße gefunden. Der Prozeß wird Donnerstag fortgesetzt. Plutonia Plarre

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