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Bewährungsstrafe für DDR-Juristin

In einem Wiederholungsprozeß ist eine ehemalige DDR-Juristin gestern vom Landgericht mit einer 18monatigen Bewährungsstrafe wegen Rechtsbeugung wesentlich milder verurteilt worden. 1994 hatte sie mit drei Jahren Haft eine der bisher höchsten wegen Rechtsbeugung verhängten Strafen erhalten. In dem Wiederholungsprozeß ging es schließlich nur noch um drei Fälle inhaftierter Regimekritiker, nachdem der Bundesgerichtshof im September vergangenen Jahres zu sieben weiteren Anklagepunkten Freisprüche verkündet hatte. In den nach Berlin zurückverwiesenen Fällen hat die 63jährige Rentnerin nach Überzeugung des Gerichts durch Haftbefehle oder Anklagen „massiv gegen DDR-Recht verstoßen“. Ein 16jähriges Mädchen, eine Frau und ein Mann, die zwischen fünf Wochen und sechs Monaten im Gefängnis saßen, hatten den „massiven Verlust eines elementaren Menschenrechts“ erdulden müssen, hieß es. Der Mann hatte an der Grenze seinen Paß gezeigt, weil er zu seiner kranken Mutter nach West-Berlin ausreisen wollte. Die 16jährige hatte vom BGH als „politisch harmlos“ eingestufte Aufrufe in Briefkästen geworfen.dpa

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