: Jede zweite Mieterhöhung angreifbar
■ Mieterverein gibt Nachhilfe in Sachen Mieter-Selbstschutz Von Heike Haarhoff
Mit „Wild-West-Methoden“ versucht ein Großteil der Hamburger Hauseigentümer-Gang, rechtswidrig horrende Mieten einzutreiben. Das hat Eckard Pahlke, Vorstandsvorsitzender des Mietervereins zu Hamburg und Rächer aller vom Mietwucher bedrohten Wohnungsgenossen, bei einem Ritt durch seine Akten festgestellt: „Jede zweite Mieterhöhung, die wir seit Erscheinen des neuen Mietenspiegels im vergangenen November geprüft haben, war zu beanstanden“, schlug Pahlke gestern Alarm, weil „sich leider viel zu wenig Mieter zur Wehr setzen“.
Jede unzulässige Mieterhöhung, so Pahlke, schädige aber nicht nur den eigenen Geldbeutel, sondern treibe auch die Steigerungsrate des kommenden Mietenspiegels in die Höhe. Auf 350.000 Hamburger Haushalte rolle mit dem kürzlich bekanntgegebenen Mietenspiegel 1995 ohnehin die „Mieterhöhungswelle um acht Prozent“ zu.
Dennoch forderten viele Vermieter weitaus mehr als die zulässige ortsübliche Vergleichsmiete, die der Mietenspiegel alle zwei Jahre für nicht preisgebundene Behausungen neu festsetzt. „Wenn man davon ausgeht, daß bei einem Viertel aller Mieterhöhungen etwas faul ist“, jonglierte Pahlke vor der Presse mit Zahlenkolonnen, „könnten Hamburgs Mieter in zwei Jahren mehr als 100 Millionen Mark einsparen.“
Die häufigsten Methoden, mit denen Vermieter ihre überhöhten Preise einforderten, listete Pahlke in einem dreiseitigen Katalog auf: Viele, so der Jurist, beriefen sich zwar auf den Mietenspiegel, interpretierten diesen aber falsch: „Achten Sie darauf, ob es tatsächlich zulässig ist, den Oberwert zu fordern“, empfahl er. Häufig würden Wohnungen auch absichtlich einer falschen Wohnlage zugeordnet, um dann höhere Quadratmeterpreise abzocken zu können. „So ein Fall ist selbst bei einer SAGA-Wohnung vorgekommen, deren Aufsichtsratsvorsitzender Bausenator Eugen Wagner ist“, warnte Pahlke vor vermeintlich honorigen Vermietern. Auch die Ausstattung führe oft zu Mieterhöhungsforderungen.
„Wenn Sie Ihr Bad selbst eingebaut haben, kann der Vermieter nicht behaupten, durch die Dusche werde die Wohnung aufgewertet.“ Schließlich sei darauf zu achten, daß die Kappungsgrenzen (keine Mieterhöhung um mehr als 30 Prozent in drei Jahren unabhängig vom Mietenspiegel) nicht überschritten würden. „Die meisten Vermieter lassen sich auf eine außergerichtliche Einigung ein“, ermunterte Pahlke alle MieterInnen zur kritischen Prüfung.
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