Telefon-CD-Rom illegal

■ Elektronisches Telefonbuch ist datenschutzrechtlich unzulässig

Hamburg/Mannheim. Die Datenschützer von Hamburg, Berlin, Bremen und Niedersachsen halten die Neuausgabe der Telefonbuch-CD-Rom „D-Info“ für datenschutzrechtlich unzulässig. Sie verwiesen am Mittwoch auf eine Erklärung des Innenministeriums in Baden-Württemberg, das als zuständige Aufsichtsbehörde ein Bußgeldverfahren gegen den Herausgeber, den TopWare-Verlag in Mannheim, eingeleitet habe.

Ins Kreuzfeuer der Datenschützer gelangte die digitale Datensammlung vor allem durch weitgehende Such- und Auswahlmöglichkeiten. Bei der „D-Info“-CD-Rom besteht beispielsweise die Möglichkeit, durch die Eingabe einer Telefonnummer den dazugehörigen Teilnehmernamen samt Adresse herauszufinden. Der Bürger verlasse sich aber zu Recht auf die von der Telekom gewährleistete Möglichkeit, in Annoncen und Zuschriften seine Rufnummer ohne Preisgabe von Identität und Anschrift anzugeben, meinen die Datenschützer.

„Die Herstellerfirma setzt sich mit der Auslieferung der zweiten Auflage über die ihr bekannte negative Bewertung der Datzenschutzbehörde hinweg“, heißt es in der Erklärung. Der einzelne Telefonkunde könne von der Firma TopWare die Löschung seines Datensatzes verlangen.

Von der ersten Auflage der „D-Info“-Scheibe waren 810.000 Exemplare verkauft worden. Die Datensätze für die neue Version wurden in China von Telefonbüchern abgetippt. Die „D-Info 2“ soll von diesem Donnerstag an für 49,95 Mark in den Läden zu haben sein. Nach Angaben des Pressesprechers von TopWare, Carsten Borgmeier, könne jeder Telefonkunde, der nicht vertreten sein wolle, dies dem Verlag mitteilen. Auf der Silberscheibe befänden sich rund 34 Millionen Einträge. Bislang hätten sich nur 500 Bürger gemeldet, um ihre Daten löschen zu lassen. dpa