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Elternurlaub bis zum neunten Kindergeburtstag

■ Erstes europäisches Sozialabkommen regelt unbezahlte Erziehungszeiten

Brüssel (taz) – Ein kleiner Schritt in der Geschichte des Elternurlaubs – ein großer Schritt für den „sozialen Dialog“ in Europa. Gestern gab die EU-Kommission grünes Licht für die Umsetzung des ersten Abkommens, das der Euro-Gewerkschaftsbund (EGB) mit den privaten und öffentlichen Euro-Arbeitgebern (UNICE und CEEP) geschlossen hat.

Der im November letzten Jahres ausgehandelte Vertrag enthält vor allem Mindestgarantien für unbezahlten Elternurlaub. Er sieht vor, daß Eltern sich bis zum neunten Geburtstag des Kindes insgesamt drei Monate lang von der Arbeit befreien lassen können, um ihren Nachwuchs zu pflegen. Lohn wird in dieser Zeit allerdings nicht bezahlt. Die Garantie schützt vor dem Verlust des Arbeitsplatzes.

Eine völlige Neuheit ist dieses Modell nur für Irland und Luxemburg. In den anderen EG-Mitgliedsstaaten gibt es bereits vergleichbare Regelungen. Hauptvorteil für deutsche Eltern: Elternurlaub kann bisher nur für Kinder genommen werden, die nicht älter als drei Jahre sind, während die Neuregelung die Altersgrenze deutlich erhöhen würde. Ansonsten ist aber die deutsche Regelung weitaus günstiger: Der Erziehungsurlaub kann bis zu drei Jahre dauern, außerdem zahlt der Staat in der Regel ein Erziehungsgeld von 600 Mark im Monat. Doch keine Sorge: Diese Nettigkeiten läßt die europäische Neuregelung unberührt, da sie nur Mindestanforderungen aufstellt.

Solche Mindestnormen für den Elternurlaub versuchen die EU- Mitgliedsstaaten schon seit zwölf Jahren per Richtlinie zu entscheiden, doch bis zuletzt mauerten die Briten. Was den Regierungsvertretern nicht gelang, schafften jetzt die Sozialpartner. Mit dem Urlaubs-Abkommen wurde zum ersten Mal erfolgreich der im Maastrichter Vertrag eingeführte „soziale Dialog“ ausprobiert.

Doch das Abkommen ist kein herkömmlicher „Tarifvertrag“, denn es gilt nicht direkt, sondern muß erst noch ein kompliziertes EU-Verfahren durchlaufen. Die erste Hürde wurde gestern erfolgreich genommen: Die EU-Kommission schlägt dem Ministerrat das Abkommen zur Annahme vor. Da man dort seit Maastricht auch ohne die Briten abstimmen kann, dürfte einer Umsetzung der elternfreundlichen Regeln nichts mehr im Wege stehen. Ärger macht nur noch der Dachverband der kleinen und mittelständischen Betriebe (UEAPME). Weil er an den Verhandlungen mit dem EGB nicht teilnehmen durfte, will er beim Europäischen Gerichtshof klagen. Christian Rath

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