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Linie 4 muß neu geplant werden

■ OVG stoppt 50 Meter lange Hochpflasterung im Zentrum Horn

Wird der Bau der Straßenbahnlinie 4 nach Borgfeld doch noch beschlossen, dann muß ein kleiner Abschnitt neu geplant werden. Das Oberverwaltungsgericht hat gestern der Klage eines Horner Kaufmanns gegen die geplante Streckenführung der Linie 4 im Stadtteilzentrum Horn entsprochen und den Planfeststellungsbeschluß ausgesetzt.

Die generelle Planung der Linie 4 hat das Gericht in dem Eilverfahren jedoch ausdrücklich bestätigt. Auch die Verlegung der Gleise im Heerstraßenzug und dessen Rückbau für den Autoverkehr sei „rechtlich nicht zu beantstanden“. Mit dem Bau könne sofort begonnen werden. Problematisch sei lediglich die geplante Hochpflasterung der Gleise und die Reduzierung von Parkmöglichkeiten für Autos auf einem knapp 50 Meter langen Abschnitt zwischen der Bahnunterführung in Horn und der Einmündung der Straße Am Brahmkamp.

Bausenator Bernt Schulte (CDU) sah sich gestern durch das OVG-Urteil bestätigt. Er habe schon vor der mündlichen Verhandlung seine Verwaltung angewiesen, in einer Neuplanung auf die Hochpflasterung im Horner Geschäftszentrum zu verzichten. CDU-Fraktionschef Ronald-Mike Neumeyer sieht in der OVG-Eilentscheidung dagegen das „endültige Aus für die Linie 4“. Ase

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