■ Justiz/Ex-DDR: Qualifizierung reicht
Brandenburg (dpa) – Einem bereits zu DDR-Zeiten zugelassenen Rechtsanwalt darf die Zulassung auch dann nicht entzogen werden, wenn sie ihm nach heutigen Maßstäben für die berufliche Qualifikation nicht erteilt würde. Nach eindeutiger Regelung des Einigungsvertrages darf eine noch vom DDR-Justizministerium genehmigte Zulassung als Rechtsanwalt nur entzogen werden, wenn sie gegen das Rechtsstaatsprinzip verstieß, also willkürlich erteilt wurde (Az. EGH 9/94).
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