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Streit um BEB-Verkauf

■ AfB: Von den Müllgebühren darf nichts in die Staatskasse abfließen / Senatsentwurf weiter vertagt

„Die Gebührenzahler sollen nicht zur Sanierung des Haushaltes herangezogen werden“, mit dieser Position meldete sich gestern die AfB zu Wort. Die 37 Millionen Stammkapitalverzinsung sind der AfB ein Dorn im Auge: „Der Gebührenzahler darf nicht zur Sanierung des Haushaltes herangezogen werden“, stellt AfB-Bürgerschaftsabgeordnete Lutz Peper fest. Dennoch bleibt für die AfB der Sinn der Privatisierung die Füllung des Staatssäckels: An private Antelseigner sollen, so Peper, 49 Prozent der Anteile einer zur GmbH umgewandelten Bremer Entsorgungsbetriebe (BEB) verkauft werden, damit die Stadt „die im Stadtreperaturfonds vorgesehenen Investitionen tätigen“ kann. Mit den 49 Prozent, das ist aber vor allem der Sinn der Sache, sollen die Privaten die „unternehmerische Führung“ übernehmen und das Vorschlagsrecht für die Geschäftsführung erhalten. Die privaten Anteilseigner sollen auch das volle unternehmerische Risiko tragen, d.h. alle Verluste tragen und alle Gewinne erhalten. Die Stadt behält aber letztlich über die Festsetzung der Gebühren die Kontrolle über die Gewinne.

Die Entsorgungsaufträge im Einzelnen sollen befristet ausgeschrieben werden, so daß sich mittelständische Firmen auf diese Ausschreibungen bewerben können. Diese kompliziert gestrickte Beteiligung Privater soll, so Peper, „die Leistungsfähigkeit des Unternehmenes erhöhen“.

Auf den ersten Blick sieht diese AfB-Konstruktion aus wie das alte Stadtwerke-Konzept, mit dem Bürgermeister Henning Scherf einmal die Betroffenen gereizt hat: In Nordrhein-Westfalen kontrollieren die Strom-Konzerne schon 60 Prozent des Abfall-Geschäftes, auch in Bremen würden die von Veba/Preag mitregierten Stadtwerke sich als erste für die 49 Prozent (und mehr) einer BEB-GmbH interessieren und auch einiges dafür bieten.

Von dieser Scherf-Idee hält die AfB aber „gar nichts“. „Nicht ein übermächtiger Konzern, mittelständische Unternehmen sollen sich beteiligen“, versichert Peper. Auch in einem Rechtsgutachten, das der Senat angefordert hat, wird der Scherfsche Vorstoß deutlich abgelehnt: Kollisionen mit dem EU-Wettbewerbsrecht könnten sich ergeben. Wieviel vom Verkaufserlös in das Staatssäckel fließen würden, ist gleichzeitig offen: Der den Restbuchwert überschreitende Verkaufserlös muß zur Senkung der Müllgebpühren verwendet werden, schreiben die Gutachter von der Anwaltssociatät Müffelmann&Theye.

Auch die Wirtschaftsprüf-Gesellschaft Fides hält es für sinnvoller, eine Holding BEB voll in staatlichem Besitz zu halten. An ihren Tochterfirmen sollen die Mittelständler sich beteiligen. Die BEB würden ihr nach öffentlich-rechtlichen Tarifen eingestelltes Personal diesen Tochterfirmen für die Arbeiten „überlassen“.

Vorteil dieser Lösung: die Veräußerungserlöse der Tochterfirmen kämen in die Kasse der BEB und also voll den Müllgebührenzahlern zugute. Zweiter Vorteil: die Kommune behielte über die Holding die Kontrolle über die kommunale Abfallentsorgung.

AfB-Geschäftsführer Neubrander hat diese Variante vor allem den Nachteil, daß dann die Stammkapitalzinsen an die Stadt abgeführt werden müssen: „Die wollen wir weghaben.“ Über deren Rechtmäßigkeit wird das Oberverwaltungsgericht demnächst entscheiden. Die Überschüsse könnten die BEB selbst gebrauchen: die laufenden Sach- und Personalkosten machen bei den BEB ca. 250 Mio im Jahr aus. Was die Gebühren hoch getrieben hat, sind die zusätzlichen satten 130 Millionen Zinsen, die an die Banken gehen. Und die 37 Millionen Abführung an die Stadt. K.W.

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