: Rundfunkgebühren
■ betr.: „Enger Gürtel“, taz vom 9. 2. 96
Ihre Darstellung, der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) würde aus der von der Kommission zur Feststellung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) vorgeschlagenen Gebührenerhöhung ab 1. Januar 1997 von jedem Gebührenzahler in seinem Sendegebiet monatlich 0,49 DM für eine nicht vorhandene Unterdeckung der Altersversorgung einziehen wollen, ist sachlich nicht haltbar.
Der MDR hat gerade als neue Anstalt einen wesentlich höheren Bedarf zur Bildung eines Deckungsstocks für die Altersversorgung seiner Mitarbeiter als die etablierten Anstalten der ARD im Westen, die in der Vergangenheit schon Mittel für einen Teil der bestehenden Versorgungsverpflichtungen zurücklegen konnten. Aufgrund der mit dem Beitritt zur ARD übernommenen Verpflichtungen, vergleichbare Rahmenbedingungen für seine Mitarbeiter zu schaffen, mußte der MDR bereits Pensionsrückstellungen bilden und steht deshalb auch vor der Notwendigkeit, zu deren Deckung finanzielle Mittel anzusammeln. Die Höhe der Pensionsverpflichtungen konnte bisher noch nicht versicherungsmathematisch berechnet werden. Dennoch steht fest, daß der zum gegenwärtigen Zeitpunkt bestehende Deckungsstock bei weitem nicht ausreicht, die bis zum Ende der nächsten Gebührenperiode entstehenden Pensionsverpflichtungen zu decken. Rolf Markner,
Verwaltungsdirektor des MDR
MDR-Intendant Udo Reiter hat in einem Telefongespräch mit der taz, das vor der Veröffentlichung stattfand, der Feststellung nicht widersprochen, daß der MDR als neuer Sender kein zusätzliches Geld für den „Deckungsstock“ benötigt.
d. Red.
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