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Nullrunde für die BSAG-Belegschaft

■ ÖTV erkaufte Arbeitsplatz-Garantie durch Lohnverzicht / Kein Modell für Öffentlichen Dienst

Die ÖTV und der Kommunale Arbeitgeberverband, vertreten durch den Staatsrat der SKP Johannes Beermann, haben erfolgreich miteinander verhandelt: Nullrunde gegen Arbeitsplatz-Garantie ist das Ergebnis. Nicht aber der Öffentliche Dienst war das Thema, sondern die Bremer Straßenbahn-AG und delbus, die Delmenhorster Halbtochter der BSAG.

Im September 1996 wäre die Arbeitsplatzgarantie ausgelaufen nach dem alten Tarifvertrag. Diese Garantie ist nun bis 1999 verlängert – ein Erfolg, wie ÖTV-Vertreter Ingo Schlepper sich freut. Denn nach den neuen EU-Anforderungen an Wettbewerbs-Strukturen auch im Nahverkehrsbereich könnte es durchaus sein, daß private ÖPNV-Anbieter in das Geschäft drängen, das bisher die BSAG monopolistisch bedient. Immerhin könnten Private zu ganz anderen Tarifen Busfahrer einstellen – die Stundenlohn-Differenz zwischen BSAG und privaten Bus-Unternehmen liegt bei 8-9 Mark, sagt der ÖTV-Vertreter. Wenn es zu einer Ausschreibung käme, an der sich private Konkurrenten beteiligen könnten, sähe es schlecht aus für die BSAG. Mit der erreichten Arbeitsplatzgarantie dürfte das Interesse der Besitzerin der BSAG, der Stadtgemeinde, zementiert sein, daß es dazu nicht kommt.

Staatsrat Beermann ist sich dessen bewußt, daß es dieses Motiv war, was die ÖTV in der Lohnfrage nachgeben ließ. Da die Fluktuation bei der BSAG groß ist, seien kleinere Verschiebungen durchaus möglich, betont er, aber die von der EU geforderte Aufhebung des kommunalen Monopols ist bis 1999 nicht mehr möglich. Auch eine „Tarifflucht“, d.h. die in NRW teilweise praktizierte Ausgliederung von Teilbereichen, um dem öffentlichen Tarif zu entkommen, kann es nach der getroffenen Vereinbarung in Bremen nicht geben. Dies kommt den Beschäftigten zugute, deren Arbeitsbedingungen erheblich besser sind als bei Privaten, belastet aber auch den Staatshaushalt: Pro eine Mark Fahrschein-Einnahmen zahlt die Stadt ca. 1,50 Mark an Subvention dazu – deutlich über 100 Millionen im Jahr mit steigender Tendenz.

Dafür verzichtet die ÖTV für das Jahr 1996 auf jegliche Lohnerhöhung. Inflationsausgleich, also um die 2 Prozent, hatte die Gewerkschaft anfangs gefordert, dies aber im Verlaufen der Verhandlungen fallengelassen.

„Kein Präjudiz für die Verhandlungen mit dem Senat“ ist dieser Abschluß, da ist sich der ÖTV-Mann Schlepper ganz sicher. Denn die Lage sei bei der BSAG spezifisch anders als bei dem Öffentlichen Arbeitgeber. Die ÖTV hatte jüngst den Senat aufgefordert, endlich seine Position für mögliche Verhandlungen über eine „Beschäftigungssicherung“ festzulegen. Ein Papier, das die ÖTV mit dem Chef der Senatskanzlei, Staatsrat Hoffmann, ausgehandelt hatte, ist auf heftige Ablehnung bei der CDU gestoßen. Wann der Senat nun eine Entscheidung fällen würde, meinte der spätere Verhandlungsführer, Nölles Staatsrat Beermann, wisse er nicht.

Das Ziel des Finanzressorts lehnt die ÖTV dabei ab: „Möglichen Verhandlungen die Fesseln des beschlossenen Personalkostenhaushalts 1996 anzulegen“ wäre ein „Diktat“, schreibt die ÖTV, „für solche Verhandlungen steht die ÖTV nicht zur Verfügung“. Verzicht auf die bundesweit auszuhandelnden Tarifsteigerungen könne es nur geben, wenn die Gelder „ausschließlich zur Sicherung der Beschäftigung“ ausgegeben würden, da will die ÖTV dann die „Kontrolle, daß Finanzmittel auch ausschließlich dazu genutzt werden“. Nur so könne ein „Bündnis für Arbeit“ entstehen. K.W.

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