■ Richter rechnen doch
: Abschleppdienst billiger

Ganze 4,30 Mark plus Zinsen hat ein Betrunkener dafür bezahlen müssen, daß die BGS-Bahnpolizei ihn vom Bremer Hauptbahnhof nach Hause gefahren hat. Diese Summe hat das Verwaltungsgericht Bremen der Bahnpolizei für den Dienst am Bürger zugesprochen. Die Fahrer des grün-weißen Taxis hatten allerdings sehr viel mehr gefordert.

Als die Bahnpolizisten ihren Fahrgast aufgegriffen hatten, war er so betrunken, daß er weder gehen noch stehen konnte. Statt ihn zwecks Ausnüchterung in Gewahrsam zu nehmen, fuhren sie ihn nach Hause, übergaben ihn seiner Schwester und stellten dafür 142 Mark in Rechnung. Das Verwaltungsgericht reduzierte diesen Preis mit der Begründung, die Polizei übe keine Tätigkeit aus, die den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten sei oder regelmäßig nur gegen eine Vergütung geleistet werde.

Aus diesem Grund könne die Polizei nicht solche Kosten zurückverlangen, die sie nicht ohnehin aufgrund ihrer Pflichten gehabt habe, wie die Bezahlung der Beamten und die Unterhaltung des Dienstfahrzeugs. Die Bahnpolizei hatte diese Kosten anteilig auf ihren Fahrgast umgelegt.

Das Verwaltungsgericht zerlegte nun akribisch die Kilometerpauschale nach Benzinkosten und Unterhaltungskosten, dividierte, multiplizierte und addierte und kam schließlich auf 3,30 Mark. Und die noch fehlende Mark? Die war fürs Porto, das auf die Rechnung mußte. Denn die hätten die Beamten ohne die Fahrt ja auch nicht abgeschickt, so das Gericht, das hier übrigens den juristischen Grundsatz iudex non calculat – Richter rechnen nicht – in besonders bemerkenswerter Weise durchbrach und auch noch die Zinsen auf die 4,30 Mark draufrechnete (Az: 2 A 78/94).

Wie aus motorisierten Kreisen verlautet, bereiten diverse Abschleppdienst sowie die Taxifahrerinnung jetzt eine gemeinsame Stellungnahme zum Thema Dumpingpreise vor. Michael Schmuck