piwik no script img

Stöhnen bleibt erlaubt

Bottrop (AP) – In Bottrop klagten Anwohner gegen ein von der Caritas betriebenes Altenheim – weil sie sich vom Stöhnen der Bewohner, etwa beim Wenden im Bett, und durch die Geräusche der Cafeteria gestört fühlten. Außerdem beklagten sie optische Beeinträchtigungen. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen entschied: Senioren dürfen stöhnen. Das müsse als deren Lebensäußerung akzeptiert und toleriert werden. Dennoch schlug das Gericht einen Vergleich vor: Die Caritas solle ihren Zaun reparieren, so daß den Anwohnern künftig der Anblick des Pflegeheims erspart bleibe, und den Klägern 9.000 Mark zahlen, damit sie durch Begrünungen auf ihrem Grundstück einen weiteren akustischen und optischen Schutz schaffen könnten. Dem hat die Caritas zugestimmt.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen