: Stöhnen bleibt erlaubt
Bottrop (AP) – In Bottrop klagten Anwohner gegen ein von der Caritas betriebenes Altenheim – weil sie sich vom Stöhnen der Bewohner, etwa beim Wenden im Bett, und durch die Geräusche der Cafeteria gestört fühlten. Außerdem beklagten sie optische Beeinträchtigungen. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen entschied: Senioren dürfen stöhnen. Das müsse als deren Lebensäußerung akzeptiert und toleriert werden. Dennoch schlug das Gericht einen Vergleich vor: Die Caritas solle ihren Zaun reparieren, so daß den Anwohnern künftig der Anblick des Pflegeheims erspart bleibe, und den Klägern 9.000 Mark zahlen, damit sie durch Begrünungen auf ihrem Grundstück einen weiteren akustischen und optischen Schutz schaffen könnten. Dem hat die Caritas zugestimmt.
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