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Betr.: Verstoß gegen Paragraph 17.1 des Kriegswaffenkontrollgesetzes

Um diesen Koffer Plutonium geht es. Stifteten staatliche Stellen dazu an, daß die riskante Fracht aus Moskau eingeflogen wurde? Das wäre ein Verstoß gegen Paragraph 17.1 des Kriegswaffenkontrollgesetzes, das verbietet, Atomwaffen oder Teile und Substanzen, die sich für ihren Bau eignen, „zu entwickeln, herzustellen, mit ihnen Handel zu treiben, von einem anderen zu erwerben oder einem anderen zu überlassen, einzuführen, auszuführen, durch das Bundesgebiet durchzuführen...“. Verboten ist laut 17.1 A auch, „einen anderen zu einer in Nummer 1 bezeichneten Handlung zu verleiten“.

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