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Kein Asyl für schwules Paar

■ OVG Schleswig verwirft Berufung zweier Rumänen

Abgelehnt hat der 1. Senat des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichtes in Schleswig das Berufungsbegehren von Cristian A. aus Henstedt-Ulzburg. Er und sein Lebensgefährte George C. hatten in erster Instanz im Oktober vergangenen Jahres die Anerkennung als Asylberechtigte verloren (taz berichtete).

Dem Gericht reichten Berichte von amnesty international über schwere Menschenrechtsverletzungen gegen Schwule in Rumänien nicht aus: „Hierzu bedarf es der Darlegung besonderer Tatsachen bzw. Erkenntnisquellen.“ Diese sollten die möglichen Folgen einer Rückkehr nach Rumänien belegen. Schwulen drohen dort Gefängnisstrafen bis zu fünf Jahren oder „Therapien“ in psychiatrischen Anstalten.

Das seit 14 Jahren befreundete Paar ist seit fünf Jahren in Kaltenkirchen als Altenpfleger beschäftigt. 1990 waren die beiden Rumänen vor der zunehmenden staatlichen Repression in die Bundesrepublik geflüchtet. George C., der als Zahnarzt arbeitete, war mit Berufsverbot belegt worden, weil er ebenso wie sein Freund Cristian A. einer Oppositionspartei angehörten.

Für einen Verbleib des Paares hatte sich im Oktober ein Bündnis von Schwulengruppen in einen Offenen Brief an Ministerpräsidentin Heide Simonis eingesetzt. Diese versprach Hilfe: „Darüber hinaus hoffe ich, daß das rumänische Parlament zügig den Straftatbestand homosexueller Handlungen liberalisiert.“

Das hat allerdings bislang noch keinerlei Anstalten in diese Richtung gemacht. mps

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