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Neue Regeln

■ In Berlin wird die Einrichtung von drei Fahrradstraßen geplant

Bislang wird das Fahrrad in der Straßenverkehrsordnung (StVO) noch nicht als gleichberechtigtes Verkehrsmittel neben dem Auto behandelt. Um hier Abhilfe zu schaffen, hat der ADFC bereits im Jahre 1993 25 Forderungen in den Bund-Länder-Ausschuß für Straßenverkehr und Verkehrsüberwachung eingebracht. Nach zweijähriger Diskussion in allen gesetzlich notwendigen Gremien wurde eine neue Fassung der StVO erarbeitet. Diese Fassung wird nun dem Bundestag und dem Bundesrat zur Abstimmung vorgelegt.

Sollte die Novelle, wie geplant, noch in diesem Jahr in Kraft treten, werden sich einige Dinge im Fahrrad-Alltag ändern: Versuchsweise sollen sämtliche Einbahnstraßen in den kommenden drei Jahren für Radfahrer in beide Richtungen geöffnet werden. Die Benutzungspflicht für Radwege wird an Mindeststandards gebunden. Das heißt, das jeder Radler auf die Straße ausweichen darf, wenn der Radweg nicht mindestens 1,50 Meter breit ist. Außerdem wird das Höchstalter für die Benutzung der Gehsteige von acht auf zehn Jahre heraufgesetzt.

Eine Neuerung stellen die sogenannten Fahrradstraßen dar. Auf ihnen dürfen Velos nebeneinander fahren. Falls Autoverkehr zugelassen ist, hat dieser sich den Drahteseln unterzuordnen. In Berlin sind drei Fahrradstraßen in Planung: Die Max-Beer-Straße und die Erich-Weinert-Straße in Mitte sowie die Alberich Straße in Mahrzahn. lk

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