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Hoffnung für Illegale in Spanien

■ In einer großen Kampagne sollen Tausende MigrantInnen neue Aufenthaltsgenehmigungen erhalten

Madrid (taz) – Neue Hoffnung für die bis zu 70.000 illegal in Spanien lebenden AusländerInnen: Wer bis zum 1.Januar dieses Jahres irgendwann einmal über eine Arbeitserlaubnis verfügte, kann einen Antrag auf erneute Gewährung einer Aufenthaltsgenehmigung stellen. Diese Sonderbehandlung ist Bestandteil der Anfang des Monats von der noch amtierenden Regierung von Felipe González verabschiedeten neuen Ausführungsbestimmungen zum Ausländergesetz. Das Verfahren schließt EhepartnerInnen und Kinder ein. Die Frist dafür läuft am 23.August ab.

Dafür ist nicht wie bisher ein gültiger Arbeitsvertrag nötig, sondern es genügt, daß die AntragsstellerInnen schriftlich ihren Willen bekunden, sich so bald als möglich in den Arbeitsmarkt einzugliedern. Damit fällt eine Hürde, die viele der illegal in Spanien lebenden AusländerInnen überhaupt erst in diese schwierige Lage brachte. Vor allem in den Jahren der Wirtschaftskrise 1992 bis 1994 verloren Zehntausende von Immigranten ihre Arbeit und damit jede Möglichkeit ihre Aufenthaltsgenehmigung zu verlängern.

Spanien versucht damit zum zweiten Mal, das Problem der Illegalen unter Kontrolle zu bringen. Bereits 1991 erlangten in einer ähnlichen Kampagne 130.000 MigrantInnen die heißersehnten Papiere. Damit in Zukunft nicht abermals unzählige AusländerInnen durch verübergehende Arbeitslosigkeit in die Illegalität abgedrängt werden, werden künftig die Fristen für die Erneuerung der Aufenthaltgenehmigung verlängert. Der Gang zur Ausländerpolizei wird somit erst nach drei Jahren nötig sein und nicht wie bisher bereits nach zwölf Monaten. Wer zum zweiten Mal verlängert, erhält automatisch das Recht, unbefristet im Land zu verweilen. In Spanien leben etwa 420.000 ordnungsgemäß registrierte AusländerInnen – rund ein Prozent der Bevölkerung. Bei den Illegalen stellen die MarokkanerInnen mit 40 Prozent die größte Gruppe. Reiner Wandler

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