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Nur zum Verkehrswert

■ Mirow will wirksamen Mieterschutz

Im Kampf gegen Immobilien-Spekulation, Wohnungsumwandlung und MieterInnen-Verdrängung aus ihrem Viertel gesteht die Stadt ihr eigenes Unvermögen ein: Die Soziale Erhaltungsverordnung, einst zum Schutz von MieterInnen und 43.000 Haushalten in den Stadtteilen Eimsbüttel-Nord/Hoheluft-West, Barmbek-Süd/Uhlenhorst und Südliche Neustadt vom Senat erlassen, wird faktisch unterlaufen. Das hat mittlerweile auch Stadtentwicklungssenator Thomas Mirow (SPD) erkannt. Jetzt reagiert er mit einer Bundesratsinitiative: Danach soll die Stadt künftig nur noch höchstens den Verkehrswert des Gebäudes bezahlen müssen, wenn sie von ihrem Vorkaufsrecht in Sozialen Erhaltungsgebieten Gebrauch macht.

Bislang hatte die Stadt in den entsprechenden Stadtteilen die Möglichkeit, als Zwischenkäuferin einzutreten, um Wohnungsumwandlungen zu verhindern. Beim Weiterverkauf des Gebäudes vereinbarte sie dann entsprechende Mietschutzregelungen. Nach geltendem Recht, bedauert Mirow, mußte Hamburg bisher jedoch die zwischen privatem Käufer und Verkäufer ausgehandelten oft überhöhten Preise blechen. Der lächerliche Fünf-Millionen-Fonds, über den die Stadt hierzu verfügt, läßt das städtische Instrument zur unwirksamen Drohgebärde verkommen. Und: Verkauft die Stadt die Häuser weiter, erzielt sie Verluste, weil der Gebäude-Verkaufswert meistens weit unter dem zuvor gezahlten Kaufpreis liegt.

Neben dem Vorkaufsrecht kann die Stadt den Stadtteilen mit Sozialer Erhaltungsverordnung bauliche oder Nutzungsänderungen, insbesondere Luxusmodernisierungen, verbieten, wenn diese eine unzumutbare Mietsteigerung zur Folge hätten. Heike Haarhoff

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