: Journalist mißhandelt
■ Prozeß gegen Polizisten. Journalist wurde mit Beinbeugehebel „fixiert“
Hamburg (AP) – Wegen Mißhandlung eines Journalisten auf einer Demonstration in Hamburg müssen sich seit gestern zwei Polizisten vor dem Landgericht verantworten. Den 29 und 25 Jahre alten Beamten wird Körperverletzung im Amt, Nötigung und Freiheitsberaubung vorgeworfen. Sie sollen am 30. Mai 1994 beim Einschreiten gegen Demonstranten auf einer Veranstaltung im Europawahlkampf den Journalisten Oliver Neß den Fuß so verdreht haben, daß beide Bänder rissen. Neß hatte sich wiederholt kritisch mit der Arbeit der Polizei befaßt.
Während einer der Angeklagten keine Angaben machte, bestritt der 29jährige, vorsätzlich gehandelt zu haben. Er sei damals Kommissaranwärter gewesen. Bei dem Einsatz sei es zu einem Handgemenge zwischen Polizei und Demonstranten gekommen, die gegen den Auftritt des österreichischen Politikers Jörg Haider protestierten. Der Polizist sagte, er habe eine am Boden liegende Person gesehen, die von zwei anderen Kollegen festgehalten wurde. Er habe dabei an eine Festnahme gedacht und deshalb helfen wollen. Mit dem sogenannten Beinbeugehebel wollte er den um sich strampelnden Mann „fixieren“. Dabei sei er zunächst abgeglitten. Der Mann habe einen Schuh verloren. „Mit einmal war die Person ruhig“, sagte der Polizist. Er selbst sei dann weitergegangen und habe sich keine Gedanken über den Vorgang gemacht.
Der Angeklagte berichtete weiter, er habe nachträglich von dem Ausmaß der Vorgänge gehört. Danach habe er sich bei seinem Vorgesetzen gemeldet und darauf hingewiesen, daß er möglicherweise als ein Beteiligter in Frage komme. Auf einer Videoaufnahme von dem Vorfall mit Neß habe er jedoch sich selbst nicht gesehen. Auch habe er einen anderen Vorfall in Erinnerung. „Ich weiß nicht, ob ich dran war“, sagte der 29jährige. Der Prozeß wird morgen fortgesetzt. Die Hamburger Innenbehörde hatte sich schon früher prinzipiell zur Zahlung von Schadenersatz und Schmerzenzgeld an Neß bereit erklärt, der sich hatte operieren lassen müssen und ein Jahr arbeitsunfähig war.
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