: Niederlage
Neue Schlappe für die Gegner der HfbK-Präsidentin Adrienne Goehler: Das Verwaltungsgericht wies gestern eine Klage ab, mit der die Wahlen zum Konzil der Hochschule für bildende Künste vom November 1994 für ungültig erklärt werden sollten. Zwar steht die Begründung noch aus, das Gericht hatte aber in der Verhandlung die formale Richtigkeit der Klageschrift bezweifelt. Sobald die schriftliche Begründung vorliegt, kann binnen eines Monats Berufung eingelegt werden. Als im November 94 nur noch ein ausgewiesener Goehler-Gegner ins Konzil gewählt wurde, das die Präsidentin kürt, war der Kunstpädagoge Martin Rögener wegen vieler mutmaßlicher Verstöße gegen die Wahlordnung vor Gericht gezogen.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen