: Zumutungen des Barbarischen
Gibt es ein Recht auf Sterbehilfe in medizinischen Extremsituationen? Oliver Tolmein befürchtet, daß eine solche Diskussion das Thema enttabuisiert und zur Wiederbelebung von Selektionskonzepten führt. Eine Erwiderung ■ Von Reinhard Merkel
Das ist ein altes Lied. Seit Jahren liegt mir Herr Tolmein damit im Ohr. Der Inhalt ist immer der gleiche: ein Dickicht aus Ignoranz, Insinuation und Fälschung. Das muß so sein. Tolmein weiß, daß er mich in diesem Punkt nicht enttäuschen soll, und er tut es nicht. Die Melodie ist variabel. In der taz muß er damit rechnen, daß sich die Leser daran erinnern, was ich zwei Wochen zuvor im Interview (und gegen Peter Singer) gesagt habe. Das domestiziert den Tonfall. Da geht es seriös zu, informiert, ehrbar. Zu Hause in der Jungen Welt, die so alt nicht werden dürfte wie sie aussieht, ist man freier. Da bietet ein Vortrag von mir über das Nürnberger Militärtribunal Gelegenheit, die Leserschaft plausibler zu bedienen: Merkel ist nämlich ein „rabiater Propagandist des australischen Rassisten Peter Singer“; daher klangen seine Bemerkungen über die Verbrechen der Nazis „wie ein Lippenbekenntnis“.
Das ist langweilig. Der Hintergrund solcher Überfälle ist es nicht. Denn in ihm geht es um Fragen von Leben und Tod. Tendenzlügen verträgt er am Ende noch schlechter als Herr Tolmein die Wahrheit. Hinreichend Anlaß, die Grundlagen der Diskussion und die Minima moralia des zivilisierten Anstands zurechtzurücken.
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Schon der Auftakt ist bemerkenswert. „Seit mindestens zehn Jahren“, sagt Tolmein, werde in Deutschland „heftig darüber diskutiert, ob Behinderte ein Lebensrecht haben...“ Weiß Gott nicht! Tolmein helfe uns ungewarnten Ignoranten und nenne Namen. Niemand der den Verdacht des offenen Hirnrisses scheut, hat in irgendeiner dieser Diskussionen jemals die groteske These vertreten, Behinderte hätten kein Lebensrecht. Auch Singer nicht (nach dessen Prinzipien allein das Fehlen jeder Möglichkeit eines subjektiven Lebensinteresses und niemals eine Behinderung als solche Kriterium für die Zulässigkeit der Euthanasie sein kann).
Drei Problemtypen habe ich in dem taz-Interview angesprochen: einen Fall der eindeutig – und nach meiner Überzeugung auch „aktiv“ – zulässigen Sterbehilfe; einen Grenzfall, für dessen klinischen Typus abstrakte Prinzipien ethischer oder rechtlicher Art keine generelle Lösung ausreichend beglaubigen können (weswegen ich für eine stärkere Konzentration auf die Transparenz und moralische Sicherung der konkreten Entscheidungsverfahren plädiere); und schließlich das gänzlich ungeklärte Problem der spätabgetriebenen Föten, die lebend und überlebensfähig zur Welt kommen, ein Problem übrigens, dessen Quantität die Neuregelung des § 218 a StGB so sicher vergrößern wird wie sie zu seiner Lösung nichts beiträgt.
Was macht man damit? Für den mittleren Problemtypus lügt man meinen Satz um, daß es hier keine allgemeinen, sondern nur Einzelfall-Lösungen geben könne, in mein Wohlgefallen an der „guten Gelegenheit“, um „den Tod herbeizuführen“. Dann präsentiert man als eigene Lösung, daß bei diesen Fällen „durchaus Konstellationen vorstellbar“ seien, in denen das Sterbenlassen „ein Verbrechen sein“ könne – also genau das, was in meiner Bemerkung zwingend impliziert ist. Das macht aber nichts. Denn die erste „Killer“-Insinuation ist damit – blendend in jedem Sinne – deponiert.
Die beiden anderen Problembereiche ignoriert man dagegen lieber. Denn selbst Herrn Tolmein dürfte eine Ahnung beschlichen haben, daß sein Fundamentalismus der bedingungs- und gnadenlosen Lebenserhaltung hier keine erträglichen Lösungen mehr abwirft. Der von mir erwähnte Fall des Kindes mit Epidermolysis bullosa atrophicans letalis liest sich im Orginalbericht so:
„Die Krankheit besteht in einer fortschreitenden Ablösung der Haut vom Körper. Dabei treten Blutungen und ständig neue Blasenbildungen auf, die bei jeder Berührung des Kindes erheblich verstärkt werden. Eiweiß-, Flüssigkeits- und Blutverlust gleichen ebenso wie die begleitenden Schmerzen den entsprechenden Phänomenen bei Verbrennungen dritten Grades. Infektionen und Schleimhautablösungen im Mund machen eine natürliche Ernährung unmöglich; die intravenöse verursacht wegen der Folgen jeder Berührung des Kindes große Schwierigkeiten. Wegen des großen Blutverlustes sind zahlreiche Transfusionen notwendig, die zugleich das Grundproblem verschärfen. Nachdem die Krankheit einen großen Teil der Körperoberfläche erfaßt hat, treten Infektionen auf, die mit Antibiotika bekämpft werden. Trotzdem stellen sich fortschreitende Vergiftungserscheinungen ein, begleitet vom Ausfall verschiedener Organe, vor allem der Nieren. Am 15. Tag nach der Geburt stirbt das Kind unter offensichtlich erheblichen Qualen. Daß es keine Überlebenschance hatte, stand von Anfang an genauso fest wie die Unmöglichkeit einer vollständigen Schmerzbekämpfung.“
Nicht daß Tolmein dazu nichts einfiele. Er tadelt streng, daß ich mich mit solchen „Fällen“ befasse; denn damit sei „wohl nicht zufällig“ die Suggestion verbunden, es gelte „einen Aktenberg abzutragen“. Dies ist, sagt Shakespeare, „'ne törichte Figur, sie fahre wohl“. Wichtig ist etwas anderes: Endlich den absurden Frontverlauf dieser Debatte zu berichtigen; vor einem Publikum, das seit Jahren auf die lancierten Mißverständnisse gesetzt wird, deutlich zu machen, auf welcher Seite in Wahrheit die Zumutungen des Barbarischen liegen. Denn es ist wohl mehr als bizarr, daß von Herrn Tolmein unter moralischen, nein: kriminellen Verdacht gezerrt wird, wer – wie übrigens der gesamte außerdeutsche Rest der Welt – vor Problemen wie dem geschilderten die Maxime einer bis zum allerbittersten Ende unbedingten Lebenserhaltung für menschenfeindlich hält und sich deshalb um Lösungen bemüht, die das gebotene Minimum an Humanität nicht auf eine derart (und buchstäblich) quälende Weise mißachten. Und es gehört ein beträchtliches Maß an moral insanity dazu, nicht etwa die eigene Position, die genau diese Mißachtung erzwingen will, sondern die der Kritiker einer solchen erbarmungslosen Anmaßung mit dem Vorwurf der Faschismusnähe zu überziehen.
Hans Jonas, bekanntlich ein kompromißloser Gegner Singers und an moralischer Integrität Herrn Tolmein annähernd ebenbürtig, hat 1989 in einem Zeit-Interview geagt: „Wie weit wir gehen dürfen mit der Zumutung des Daseins an das von uns gezeugte Kind, ist hier das Problem. Da gibt es Grenzen um dieses Wesens selbst willen, wo man sagt: Nein, dazu dürfen wir es nicht verurteilen.“ Allein aus Gründen des Gesellschaftsschutzes vor einem möglichen „Dammbruch“, nicht etwa in dem Wahn, damit dem Kind zu dienen, lehnt Jonas gleichwohl eine aktive Tötung ab. Dann fährt er fort: „Aber es gibt Grenzen für das, wozu wir ein solches Wesen verurteilen dürfen, und darum könnte das Sterbenlassen wirklich ein sittliches Gebot sein.“
Mit der Einschränkung, daß ich in Extremfällen wie jenem dargestellten der Epidermolysis bullosa ein vages „Dammschutzinteresse“ der Gesellschaft moralisch nicht für ausreichend halte, ein hilfloses Kind mit der Folter eines solchen wochenlangen Sterbens dafür bezahlen zu lassen, ist dies ungefähr meine Position. Es ist genau die, auf die Tolmein seinen Faschismusverdacht hetzt.
Sein Einwand, es gebe „keine stichhaltigen Indizien“ für meine Schätzzahl von jährlich 2.000 mit tödlicher Folge nichtbehandelten Neugeborenen in Deutschland, ist dabei von einer solchen Tristesse, daß wohl nichts das intellektuelle und moralische Niveau dieser Debatte plastischer kennzeichnen könnte. Denn abgesehen davon, daß sich das „Stichhaltige“ meiner Schätzung anhand der deutschen und der internationalen medizinischen Literatur zwingend belegen läßt; abgesehen von diversen flankierenden Zahlen, etwa der weltweit beobachteten Drei-Prozent- Inzidenz sogenannter „major malformations“ auf alle Lebendgeburten, oder den fast 6.000 inzwischen bekannten Geburtsdefekten, den weit über 100 schwersten und tödlichen Syndromen darunter, und schließlich den neueren ausländischen Schätzungen, die mit meiner Zahl 2.000 ziemlich genau harmonieren – abgesehen von all dem ist es geradezu gespenstisch moralblind, zu meinen, von der schieren Höhe dieser Zahl hinge irgend etwas Wesentliches ab. Zu glauben, daß ein noch so kleiner Bruchteil davon das beklemmende Gewicht des Problemes nicht aufwiese. (Man möchte Tolmein hören, wenn es jährlich 200, ja 20 polizeiliche Todesschüsse in Deutschland gäbe und irgendwer das zur Quantité négligeable erklären wollte.) Oder umgekehrt: allen Ernstes anzunehmen, die vielen Zehntausende dieser Fälle, die sich jedes Jahr weltweit ereignen, gingen die – offenbar nationale – Ethik der Deutschen nichts an.
Alles egal. Die zweite Insinuation, nach der vom „tötungsinteressierten“ Merkel, ist ebenfalls fachkundig installiert: Das Problem gibt es gar nicht. Das hat der Merkel erfunden. Wir alle ahnen, wozu.
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Tolmein freilich weiß es genau. Merkels wirkliches Ziel, für das, wie man gleich sehen wird, früher „auch“ andere schon „vehement gestritten“ haben, ist – was? „Die Freigabe der Vernichtung ,lebensunwerten Lebens‘.“
Holen wir Luft. Das Zitat ist der Titel einer Schrift des Juristen Karl Binding und des Psychiaters Alfred Hoche aus dem Jahr 1920. Es ist auch die Formel, unter der die Nazis ab 1939 den Massenmord an Behinderten organisiert haben. Binding war Strafrechtler. In seine „Stapfen“ (sagt Tolmein) und also in die der Nazis tritt daher Merkel, der nämlich ebenfalls Strafrechtler ist. Sollte dieser Schluß einer Beglaubigung bedürfen – bitte: In einem strafrechtswissenschaftlichen Aufsatz Merkels findet sich in bestimmtem Zusammenhang die Wendung „personal entleerte Hülle des Körpers“; Binding spricht in seiner Schrift von „leeren Menschenhülsen“. Merkt man was? Nun also. Quod erat demonstrandum.
Jetzt juckt uns allen, die wir suggestibel sind, die Kopfhaut. Der Reihe nach: Nirgendwo bei Binding steht dieser Ausdruck. Vielmehr findet er sich bei Hoche. Aber dessen „Stapfen“ sind eben die des Psychiaters und für Strafrechtler nicht so schön plausibel. Das ist geschenkt. Eine kleine Fälschung wie sie im mechanischen Betrieb der Infamien ganz nebenbei abfällt. Aber das folgende nicht: Hoche spricht von schwer Geisteskranken, die er „unheilbar Blödsinnige“, „geistig Tote“ und einmal „leere Menschenhülsen“ nennt. Gedanke und Jargon sind gänzlich unerträglich. Noch unerträglicher ist der Vorschlag beider Autoren, die Tötung solcher Menschen als „Vernichtung lebensunwerten Lebens“ für „erlaubt und nützlich“ zu erklären.
Und Merkel? Das taz-Interview gibt wenig her für eine Brücke zu solchen Zynismen. Aber das ist eben bloß Verstellung. Hinter Tolmeins Rücken habe ich dagegen letztes Jahr versucht, mit meinen wirklichen Zielen heimlich bei den Strafrechtlern zu reüssieren, nämlich in deren wichtigster Zeitschrift (ZStW), wo man vom Tötungsverbot des Strafgesetzes und von Binding, dem berühmtesten deutschen Strafrechtler der letzten 100 Jahre, noch nie etwas gehört hat, weswegen es für mich ein leichtes war, dort in dessen „Stapfen“ zu treten und mich mit seinem Vorschlag der Vernichtung lebensunwerten Lebens für eine Karriere als Strafrechtslehrer glänzend zu empfehlen. Die Strafrechtler haben nichts gemerkt. Aber Tolmein, der die Strafrechtszeitschriften eben genauso gut kontrolliert wie die Intensivstationen, ist mir draufgekommen.
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Worum es ging? Um Patienten im irreversiblen apallischen Syndrom. Tolmein sagt „Wachkoma“. Das ist ein zweifach falscher Ausdruck. Weder liegen diese Patienten im Koma, noch sind sie im geläufigen Sinne wach. Wohl unterscheidet man bei ihnen rein physiologische Schlaf- und Wachphasen. Doch ist mit den letzteren keinerlei noch so minimale Bewußtseins- oder auch nur Wahrnehmungsfähigkeit verbunden. Denn die Funktion des dafür zuständigen Großhirns ist bei solchen Patienten irreversibel zerstört. Intakt ist lediglich der Hirnstamm; er reguliert ausschließlich vegetative Körperfunktionen. Die Sicherheit der Irreversibilitätsdiagnose hängt wesentlich von der jeweiligen Ursache des Syndroms ab. Liegt ihm eine mechanische oder degenerative Zerstörung der Hirnsubstanz zugrunde (wie in dem von mir in der ZStW erörterten Fall), dann steht die Diagnose nach einer gewissen Zeit zweifelsfrei fest.
Tolmeins Ausdruck „Wachkoma“ gehört zum Arsenal des suggestiven Tonfallschwindels. Er soll die Vorstellung einer Art Bewußtsein dieser Patienten nahelegen. Das ist gänzlich verfehlt. Der international gebräuchliche Fachterminus für das Syndrom lautet treffend „persistent vegetative state“ („PVS“). 1994 hat eine „Multi-Society Task Force on PVS“, eine Gruppe aus elf der weltweit bekanntesten Neurologen, im New England Journal of Medicine den Stand der medizinischen Forschung zu diesem Bereich dargestellt und dabei die (längst geläufige) These bekräftigt, daß PVS-Patienten subjektiv soviel erleben, wahrnehmen, erleiden können wie Hirntote: nichts.
Daraus mag man normativ unterschiedliche Konsequenzen ziehen; die klinischen Fakten zu leugnen, ist abwegig. Ich jedenfalls ziehe den Schluß, daß die jahre-, manchmal jahrzehntelange Erhaltung dieser Menschen an einem rein vegetativen Leben der vollständigen Bewußt- und Empfindungslosigkeit ungefähr das bedeutet, was in der Diktion des Grundgesetzes Verletzung der Menschenwürde heißt. Und ich weiß mich darin nicht nur mit den deutschen Strafrechtlern einig; mit dem Theologen Thielicke, der von der technischen Erhaltung eines „personal entleerten Gefäßes des humanum“, dem Mediziner Kautsky, der von einer Degradierung zum „überlebenden Präparat“ spricht; mit dem Obersten englischen Gerichtshof, der 1993 entschied, daß dem Antrag der Eltern eines irreversibel apallischen Patienten, die künstliche Ernährung einzustellen, nicht nur stattgegeben werden dürfe, sondern müsse; mit zahlreichen analogen Urteilen verschiedener amerikanischer Supreme Courts; und mit einem weltweiten Konsens der zuständigen Ärzte. Sondern auch und vor allem: mit den Patienten selbst. Empirische Studien in Amerika haben gezeigt, daß über 85 Prozent der Patienten, und zwar gerade solche, die an der Schwelle eines entsprechenden Risikos stehen, beim Eintritt eines irreversiblen apallischen Syndroms die Lebenserhaltung – und 50 Prozent auch die künstliche Ernährung – eingestellt wünschen.
Eine klinische Praxis, die dies alles ignoriert, bezeichne ich als das, was sie ist: als Biologismus, der die „personal entleerte Hülle eines (fremden) Körpers“ der eigenen technischen Fertigkeit ausliefert. Man erinnere sich an den Aufschrei der Empörung, der durch dieses Land ging, als vor vier Jahren im Fall des „Erlanger Babys“ die Ärzte den Körper einer hirntoten Schwangeren wochenlang am vegetativen Leben erhielten. Apalliker sind nicht tot. Aber ihr subjektives (personales) Erleben unterscheidet sich in nichts von dem der Hirntoten: es ist ebenfalls völlig erloschen. Die objektive Differenz ist der lebende Hirnstamm. Daß er die Erhaltung des apallischen Patienten nicht nur für Wochen, sondern für Jahre ermöglicht, adelt die Moralität einer entsprechenden Praxis nicht.
Dies alles weiß Tolmein. Nämlich von mir. Denn es steht in jenem ZStW-Aufsatz, den er in der taz zitiert – nur eben dies alles nicht. Es hält ihn nicht ab, über eine geistig entleerte Worthülle umstandslos die Brücke zu Binding, Hoche und den Nazis zu schlagen. Den staunenden Lesern mein wahres Ziel (und das der oben zitierten weltweiten Verschwörung einschließlich der Opfer gleich mit) als Menetekel an den Horizont zu lügen: „die Vernichtung lebensunwerten Lebens“.
Wer bislang so großzügig war zu glauben, der Hintergrund des deutschen Streites über die Euthanasie sei einfach eine Differenz der Kenntnisse, der Fähigkeit zu denken und etwa noch der Neigung, sich auf dem Forum der Gemeinplätze Marktanteile an dem knappen Gut der kollektiven moralischen Empörung zu sichern, möge sich korrigieren. Es ist die kopf-, die maß-, die bodenlose Ranküne.
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