: Für einen, „gegen alle“
■ Die zweite Runde: Stichwahl
Wenn in der ersten Wahlrunde, wie jetzt geschehen, keiner der Kandidaten für das russische Präsidentenamt die absolute Mehrheit der Stimmen erhält, kommt es zu einer Stichwahl zwischen den beiden bestplazierten Bewerbern – also zwischen dem amtierenden Präsidenten Boris Jelzin und seinem kommunistischen Herausforderer Gennadi Sjuganow.
Das russische Wahlgesetz schreibt vor, daß die Stichwahl spätestens 15 Tage nach Feststellung des amtlichen Endergebnisses der ersten Runde abgehalten wird. Für die Auszählung der Stimmen im ersten und zweiten Wahlgang hat die Wahlkommission höchstens jeweils 15 Tage Zeit.
Für einen Sieg in der Stichwahl genügt die einfache Mehrheit der Stimmen. Die Abstimmung ist im Gegensatz zur ersten Wahlrunde auch gültig, wenn die Wahlbeteiligung unter 50 Prozent liegt. Die WählerInnen können ihr Kreuz entweder hinter dem Namen eines der beiden Kandidaten oder in der Rubrik „gegen alle“ machen.
Sollten insgesamt mehr WählerInnen gegen beide Bewerber stimmen als für den Stimmenbesten, wird eine neue Wahl angesetzt. Diese muß dann spätestens vier Monate nach der ersten Abstimmung stattfinden. Falls einer der beiden für die zweite Wahlrunde nominierten Kandidaten vor der Stichwahl aufgibt, rückt der drittplazierte Bewerber nach. dpa
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