: Kirche gibt Ermäßigung! -betr.: "Gebührenordnung statt Barmherzigkeit", taz vom 17.6.1996
Betr. „Gebührenordnung statt Barmherzigkeit“, taz v. 17.6.1996
Es bedarf schon einer enormen Portion unverantwortlicher Fahrlässigkeit, um den Aufmacher plus Kommentar auf einer absoluten Nullrecherche aufzubauen. In die Falschmeldungen fließen im Kommentar die üblichen Reizworte ein. „Um Gottes willen“ darf etwas nicht zu unmenschlich ausfallen, die Kirche scheue einen Präzedenzfall bei dem Gebührenerlaß für einen Inhaftierten.
Tatsache ist, die Evangelische Familienakademie (EFA) hat keinerlei organisatorische Verknüpfungen mit der Bremischen Evangelischen Kirche (BEK), ihren Ämtern oder Gemeinden. Der Begriff „evangelisch“ ist leider nicht geschützt.
Die EFA als kommerzielles Unternehmen arbeitet weder mit dem Auftrag, noch mit dem sorgfältig verplanten Kirchensteuergeld, noch mit dem ausdrücklichen Segen der Kirche. Sie ist schon gar nicht „unter dem Dach“ des „Bildungswerkes evangelischer Kirchen“ angesiedelt.
Beim Bildungswerk genießen Inhaftierte wie andere Betroffene mit geringem Einkommen Ermäßigung bis hin zur Kostenbefreiung. Für den Ausgleich von Gebührenermäßigungen für Arbeitslose, Sozialhilfe- und andere Berechtigte wurden im Bildungswerk 1994/95 DM 42.316,- eingesetzt, davon drei Viertel aus Kirchensteuermitteln.
Peter Bick, Öffentlichkeitspastor der BEK
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