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Fetzen dürfen fliegen

■ Eltern müssen Schulbuch-Zerriß nicht zahlen

Lüneburg. Auch wenn die Sprößlinge bei geliehenen Schulbüchern die Fetzen fliegen lassen, müssen Eltern den Schulen den Schaden nicht ersetzen. Das hat jetzt das Oberverwaltungsgricht (OVG) Lüneburg entschieden. In fünf Verfahren hatten Eltern gegen die Bezirksregierungen in Lüneburg, Braunschweig und Hannover geklagt. Sie wollten die beschädigten Leih-Schulbücher nicht ersetzen, die ihre Kinder zuvor im Rahmen der Lernmittelfreiheit leihweise von den Schulen bekommen hatten. Der 13. OVG-Senat urteilte, daß Eltern nicht auf derartige Schadenersatzforderungen der Schulen zu reagieren brauchen. (Aktenzeichen: 13 L 2956/96)

Nach Auffassung der Richter besteht gegenüber den Eltern kein öffentlich-rechtliches Rechtsverhältnis. Schulen und die ihnen übergeordneten Bezirksregierungen können daher nur über Zivilklagen, nicht aber per jetzt beschrittener Verwaltungsklage Schadenersatz einfordern. Den Richtern lagen sämtliche, angeblich nicht mehr brauchbaren Lehrbücher, unter anderem aus der Realschule Braunschweig-Querum und der Kooperativen Gesamtschule Stuhr-Brinkum, auf dem Tisch. „Alle Bücher waren nach unserer Auffassung noch ein bis zwei Jahre brauchbar“, sagte ein Richter.

Landesweit sollen rund 12.500 Eltern beschädigte Schulbücher ersetzen. Soviele Verfahren liegen bei den vier Bezirksregierungen, sagte Hans-Gunther Morell vom Kultusministerium. Dort wird auch über die Möglichkeit von Lei-stungsklagen nachgedacht. „Egal, welcher Weg letztlich beschritten wird, die Eltern können sich nicht vor dem Schadenersatz drücken“, betonte Morell. dpa

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