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Aribert Galla in der Türkei verhaftet

■ Ex-Verwaltungschef der „Schwarzgeldklinik“ lebte unter falschem Namen in Istanbul

Aribert Galla, der frühere Verwaltungsdirektor des Zentralkrankenhauses St.-Jürgen-Straße, ist am Mittwoch in Instanbul verhaftet worden. Das hat die Justizpressestelle gestern bekanntgegeben. Galla hatte vor seiner Festnahme unter falschem Namen in Istanbul gelebt.

Wegen Untreue und Bestechlichkeit war er am 2. März 1994 vom Landgericht Bremen zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Die Affäre um die „Schwarzgeldklinik“ machte bundesweit Schlagzeilen: Mit Hilfe von „grauen Kassen“, fingierten Rechnungen und Briefkastenfirmen hatte Galla innerhalb von elf Jahren mehr als 700.000 Mark Schmiergelder kassiert. Dafür ging er Ende 1995 in den Knast. Gut ein Jahr später, am 29. Juni 1995, kam der Freigänger nicht in die Justizvollzugsanstalt Oslebshausen zurück und war seither flüchtig.

Nach seiner Flucht waren zahlreiche Hinweise aus der Bevölkerung bei Polizei und Staatsanwaltschaft eingegangen. Die Gerüchteküche brodelte: Aribert Galla sei in Spanien ermordet worden, hieß es. Seine Leiche sei im Meer versenkt worden. Waffengeschäfte mit der Russenmafia hätten ihn das Leben gekostet. Eine andere Spur führte nach Florida. „Wir kriegen unheimlich viele Hinweise“, stöhnte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft seinerzeit. „Die meisten sind völlig aus der Luft gegriffen.“

Nicht so der anonyme Hinweis, Galla hielte sich unter falschem Namen in der Türkei auf. Schon im Januar setzte sich die Bremer Staatsanwaltschaft mit den türkischen Behörden in Istanbul in Verbindung. Warum Galla allerdings erst jetzt festgenommen wurde, bleibt offen.

Die Auslieferung des Ex-Klinik-Chefs ist von dem zuständigen Gericht in Istanbul jetzt allerdings angeordnet worden. Wann Galla wieder nach Oslebshausen zurücckehrt, wo er noch über 880 Tage absitzen muß, ist unklar. Gegen ihn ist noch ein Strafverfahren in Magdeburg wegen Betrugs und Untreue anhängig. Wenn die türkischen Behörden ihn jetzt ausliefern, kann nur die Reststrafe von über 880 Tagen vollstreckt werden. Danach müßte Galla mindestens einen Tag auf freien Fuß gesetzt werden, bevor er wegen des anderen Strafverfahrens wieder verhaftet werden kann. Um das zu verhindern, ist damit zu rechnen, daß ein weiterer Haftbefehl aus Magdeburg bei den Behörden in Istanbul eingehen wird – die Rückreise Gallas könnte sich so weiter verzögern. kes

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