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Asylfrei unter einem Dach

■ Vertraulicher Entwurf der Innenbehörde: Schnellverfahren zur Abschiebung minderjähriger unbegleiteter Flüchtlinge gefordert Von Stefanie Winter

Mit einer zeit- und kostensparenden Paketlösung will die Hansestadt zukünftig minderjährige Flüchtlinge abfertigen, die unbegleitet nach Hamburg einreisen. Ein Entwurf der Innenbehörde sieht vor, Vertreter der bezirklichen Ämter für soziale Dienste, der Vormundschaftsgerichte und der Jugendämter zu diesem Zweck zentral in der Ausländerbehörde anzusiedeln. Die minderjährigen Flüchtlinge erhielten dadurch wesentlich rascher Klarheit über ihre weitere Bleibeperspektive, heißt es in dem Entwurf. „Zum anderen liegt ein Vorteil in der Kostenersparnis.“ Knapp elf Millionen Mark könnten auf diesem Weg eingespart werden.

Als minderjährig gilt – wenn nichtdeutscher Herkunft –, wer das sechzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Nur sie haben Anspruch auf besondere Fürsorge; sie werden nicht aus Hamburg in andere Bundesländer „umverteilt“. Bislang wird ihnen über die Ämter für soziale Dienste und die Amtsgerichte ein Vormund bestellt – ein Verfahren, das oft Monate in Anspruch nimmt.

Eine schnellere Einrichtung der Vormundschaft für minderjährige Flüchtlinge fordern auch Flüchtlingsinitiativen und Jugendhilfeeinrichtungen seit langem. In dem Entwurf der Innenbehörde, der von künftig maximal sieben Tagen bis zur Bestellung des Vormunds ausgeht, erkennen sie aber eine weitere Verschlechterung der jetzt schon desolaten Versorgungssituation. Ziel sei allein eine schnellstmögliche Abschiebung.

Während die Justizbehörde bislang große Bedenken äußerte, ob die Unabhängigkeit der Richter am Dienstort Ausländerbehörde gewährleistet sei, hält Wolfgang Lerche vom Amt für Jugend die Zusammenlegung für eine „rein örtliche“ und ein beschleunigtes Verfahren für sinnvoll. Denn die jungen Flüchtlinge befänden sich häufig zu lange in einer „schizophrenen Situation“.

Nur wenige hätten eine Chance auf Asyl, daher ziele die pädagogische Arbeit auf die Bewahrung der „ethnischen Wurzeln“. Dennoch blieben viele minderjährige Flüchtlinge Monate, einige auch Jahre in Hamburg und „orientieren sich hier“. Andererseits widersetzten sie sich Forderungen mit der Begründung, sie blieben ja sowieso nicht lange hier. Die räumliche Nähe der bisher verstreut liegenden Institutionen wertet er als „bürgerfreundlich“.

Der Hamburger Arbeitskreis Asyl befürchtet, daß durch das „Schnellverfahren“ die gesetzlich geregelten Aufgaben der Vormünder – die Übernahme der elterlichen Sorge – nicht mehr erfüllt werden. In dem Senatsentwurf tauchen sie als ebenfalls in der Ausländerbehörde angesiedelte Vertreter der Jugendamtes auf, die lediglich die juristische Form wahren: Sie dienen, da die minderjährigen Flüchtlinge nicht rechtsfähig sind, als Antragsteller für das Asylverfahren. Andere Aufgaben werden in dem Papier nicht benannt.

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