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■ Mit der 20:20-Initiative auf du und duArmut bekämpfen

Zumindest eine der Maßnahmen, die auf dem Weltsozialgipfel in Kopenhagen 1995 unverbindlich beschlossen wurde, wollen mehrere Staaten noch in diesem Jahr umsetzen: die 20:20-Initiative zur Armutsbekämpfung. Das heißt, die Geberländer verpflichten sich, 20 Prozent ihrer Entwicklungshilfe für die soziale Grundversorgung – etwa Basisgesundheitsversorgung, Grundschulbildung und Ernährungssicherheit – auszugeben.

Das ist bisher nur selten der Fall, da dieses Engagement kaum lukrative Aufträge für die heimische Industrie nach sich zieht. Im Gegenzug wollen die Teilnehmer des Südens 20 Prozent ihrer Staatsausgaben für denselben Zweck einstellen – wovon die meisten bislang weit entfernt sind.

Wie bei allen anderen „Commitments“ des Sozialgipfels handelt es sich auch bei dem 20:20-Konzept lediglich um eine freiwillige Selbstverpflichtung. Auf einem Folgetreffen in Oslo zeigten sich jedoch eine ganze Reihe Staaten aus beiden Lagern interessiert. Sofort beginnen mit der Umsetzung wollen Benin, Bolivien, Burkina Faso, El Salvador, Guinea, Tansania und Vietnam, die dabei von Dänemark, Holland und Norwegen unterstützt werden. Sogar die Weltbank bekannte sich in Oslo zur 20:20-Initiative.

Immer noch nicht ganz geklärt werden konnte die Frage, welche Maßnahmen eigentlich als Armutsbekämpfung gelten. Grundsätzlich einigte man sich auf die Forderung des UNO- Entwicklungsprogramms UNDP, die ärmsten und verletzlichen Bevölkerungsschichten besonders zu fördern – also vor allem Frauen und Kinder.

Nun soll das Entwicklungshilfe-Komitee der OECD (DAC) die Geberleistungen erst einmal statistisch aufbereiten. Die Kontrolle der Empfängerseite und die Beratungen der Teilnehmer über die Umsetzung werden in Weltbank-Beratungsgruppen stattfinden. Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit (BMZ) will sich nun immerhin aktiv an den Beratungen in der Weltbank beteiligen.

Von den regierungsunabhängigen Organisationen wird zur Unterstützung der Initiative ein weitgehender Schuldenerlaß gefordert. So muß zum Beispiel Tansania fast 40 Prozent seines Budgets für den Schuldendienst aufbringen – ein Beitrag, der die Einstellung von weiteren 20 Prozent (also einem Drittel der verbleibenden Gelder) zur Armutsbekämpfung fast unmöglich macht. Uwe Kerkow

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