■ Arbeitslos: Kürzung zurückweisen!
Düsseldorf (dpa) – Viele Arbeitslose können die ab Juli geltende Kürzung der Arbeitslosenhilfe um 3 Prozent abwenden, wenn bei ihnen die Bemessungsgrundlage für die Arbeitslosenhilfe zwischen 1. Juli 1995 und 30. Juni 1996 bereits um mindestens 10 Prozent gekürzt worden sei, erklärte der DGB gestern. Also, Antrag beim Arbeitsamt stellen!
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