: Da ist in Bremen Schaden entstanden -betr.: "Generalangriff auf Redaktionen", taz vom 21.8.96
Betr.: „Generalangriff auf Redaktionen“, taz vom 21.8.
Wenn ich an meine Arbeit am 1. Bremischen Pressegesetz in den 60er Jahren, das ich als damaliger Sprecher der Justizdeputation ins Parlament einbrachte, zurückdenke, war gerade das hohe Gut der Pressefreiheit die Motivation, die uns antrieb, alles was damit zu tun hat, auch im Land Bremen zu schützen. Später wurde das Bremische Pressegesetz durch Bundesgesetz abgelöst. Es kann und darf nicht wahr sein, daß wir mehr als 30 Jahre danach wieder in einen Zustand verfallen, in dem Informationen durch staatsanwaltliche Durchsuchungen wesentlicher Presseorgane in Bremen wieder eingefangen werden sollen.
Wir sind als Bürger/Innen alle aufgefordert, uns dafür einzusetzen, die Pressefreiheit zu schützen, zumal es sich im vorliegenden Fall um ein Papier handelt, welches sich sehr gut dazu eignet, die eigenen Argumente dagegen zu setzen und die Presse anzuhalten, korrekt zu berichten. Das leidige Thema: Wie verhindere ich es, daß dort, wo ich Verantwortung trage, Vornotizen nicht verfrüht öffentlich zugänglich werden, weil durch Fragmente öffentlicher oder persönlicher Schaden angerichtet werden kann oder soll, kann nur an Ort und Stelle direkt gestoppt werden. Ist es einer Unterlage trotzdem gelungen, den Schreibtisch ,,zu früh“ zu verlassen, hilft uns hier wiederum das Pressegesetz. Danach haben die Vertreter/Innen der Presse nämlich nicht nur Rechte und Freiheiten, sondern ihrerseits auch Pflichten! Sie müssen sich auch bei „zugeflogenen“ Informationen/Unterlagen durch eigene Rückfragen bzw. Recherchen davon überzeugen, wie sich ein Sachverhalt wirklich einordnen läßt.
Ich habe selbst zwar einige Male erfahren müssen, daß sich nicht jeder daran hält; nach der ersten Schrecksekunde sollte immer versucht werden, so es sich um wesentliche Dinge handelt, sofort eine Richtigstellung nach dem Pressegesetz zu erwirken, damit der wahre Sachverhalt oben bleibt. Der Ruf nach Polizeieinsatz und staatsanwaltliche Durchsuchung von öffentlichen und privaten Räumen sollte vornehmlich Delikten gegen Leib und Leben sowie der Abwehr von Angriffen in Bezug auf unsere freiheitlich-demokratische, rechtsstaatliche Verfassungsordnung vorbehalten bleiben. In dieser Beziehung ist in Bremen Schaden entstanden. Prof. Walter Franke,
Senator a.D.
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