■ Telegramm: Schutz der Ehe geht vor Abschiebung
Berlin (dpa) – Das Bundesverwaltungsgericht hat gestern der Ehefrau eines Ausländers das Recht zugesprochen, gegen die Versagung einer Aufenthaltserlaubnis für ihren Ehemann zu klagen. Der erste Senat des höchsten deutschen Verwaltungsgerichts begründete die Entscheidung mit dem im Grundgesetz niedergelegten Schutz von Ehe und Familie. Geklagt hatte eine 45jährige Türkin, die seit 1980 in der Bundesrepublik mit ihrem türkischen Ehemann lebte. Die Ausländerbehörde Speyer hatte ihrem Ehemann die Verlängerung seiner Aufenthaltserlaubnis versagt, weil dieser mehre Straftaten, vor allem Verkehrsverstöße, begangen hatte.
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