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Rechnungshof eingeschaltet

■ Prüfung der Caritas-Zuwendungen

Im Konflikt um die Schwangerschaftsberatung bei Caritas-Beratungsstellen hat die bündnisgrüne Fraktion im Abgeordetenhaus jetzt den Rechnungshof eingeschaltet. Überprüft werden soll, ob die Zuwendungen des Landes an die katholischen Beratungsstellen in Übereinstimmung mit der Landeshaushaltsordung erfolgen. Nach Meinung der Bündnisgrünen widersprechen die umstrittenen Bischöflichen Richtlinien, die in allen Caritas-Beratungsstellen angewandt werden, dem bundesrechtlichen Schwangeren- und Familienänderungsgesetz.

Die Richtlinien sehen unter anderem vor, daß ein Beratungsnachweis nicht ausgestellt wird, wenn die ratsuchende Frau anonym bleiben möchte. Der gesundheitspolitische Sprecher der Bündnisgrünen, Bernd Köppl, kritisiert, daß nach den Bischöflichen Richtlinien die Frau zur Fortsetzung der Schwangerschaft ermutigt werden soll. Das Bundesgesetz sieht jedoch ausdrücklich eine anonyme „ergebnisoffene“ Beratung vor. In einem Briefwechsel zwischen der Senatsverwaltung und der Caritas konnten einige strittige Punkte geklärt werden. So erklärte die Sprecherin der Gesundheitsverwaltung, Gabriele Lukas, daß die Beratungen durchaus anonym durchgeführt würden. Der Beratungsschein werde von einer weiteren Person, also nicht der Beraterin, ausgestellt. Jedoch, so räumte Lukas ein, seien „noch nicht alle Vorbehalte restlos beseitigt“. Die Caritas müsse absolut gesetzeskonform beraten, „oder es läuft gar nichts mehr“.

Bis zum 5. September sollen alle Punkte auf Rechtskonformität geklärt werden. Kommt es zu keiner Einigung mit der Senatsverwaltung, so droht die Streichung der finanziellen Zuwendungen des Landes, rund 200.000 Mark im Jahr. Vom Caritas-Verband war keine Stellungnahme zu erhalten. Julia Naumann

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