■ Am Rande: Kein Asyl bei Einreise durch Schlepper
Mannheim (dpa) – Ein Ausländer, der im verschlossenen Lkw über ein ihm unbekanntes Land nach Deutschland einreist, erhält kein Recht auf Asyl. Das hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) von Baden-Württemberg entschieden. Ein türkischer Asylbewerber hatte angegeben, Schlepper hätten ihn im Lkw in die Bundesrepublik gebracht. Damit habe der Mann zwangsweise über einen sicheren Drittstaat einreisen müssen, so das VGH. (Az.: A 12 S 2759/95)
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