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Kopenhagen (dpa/taz) – Wegen der Übersendung von Grüßen per Radiowunschprogramm an seine Exfreundin ist ein 52jähriger Däne zur Zahlung von 1.000 Kronen (250 Mark) Bußgeld verurteilt worden. Wie die Zeitung Berlingske Tidende meldete, hatte der Mann mit seinen Radiogrüßen gegen die gerichtliche Auflage verstoßen, mit seiner früheren Freundin weder „schriftlich, telefonisch noch persönlich Kontakt aufzunehmen“. Die Frau hatte diese Gerichtsentscheidung erwirkt, weil ihr Exfreund sie unter anderem notorisch per Post heimsuchte. Zwei Radiogrüße waren zuvor bereits über den Sender gegangen, als die Nervensäge erneut namentliche Grüße per Radio versandte und dazu den Titel „Ain‘t No Cure for Love“ von Leonard Cohen spielen ließ.

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