: Keine Lösung für S-Bahner
■ Übernahme von 690 Mitarbeitern der S-Bahn durch die BVG gescheitert
Die 690 Beschäftigten der S- Bahn, deren Arbeitgeber die BVG ist, können nicht wie gewünscht Arbeitsverträge bei der S-Bahn erhalten. Dies ist das Ergebnis von Verhandlungen zwischen den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) und der S- Bahn GmbH, so Volker Rossmann, stellvertretender Vorsitzender des S-Bahn-Personalrats. Die Zukunft der BVG-Mitarbeiter sei jedoch ungewiß. Der Wunsch der BVG war es, daß die 690 BVG-Mitarbeiter, die vor dem Mauerfall für die S-Bahn in West-Berlin als Fahrer und Mechaniker tätig waren, jetzt von der S-Bahn übernommen werden.
Diese wollte aber nur rund 300 Mitarbeitern einen Übernahmevertrag anbieten und dies zu einer weitaus schlechteren Bezahlung als bisher. Bei der S-Bahn sind die Tarife niedriger. Zudem zahlt sie einige BVG-spezifische Vergünstigungen nicht. Zähe Verhandlungen zwischen BVG und S-Bahn führten zu keinem Ergebnis, bedauerte Rossmann. Da die „Positionen zementiert“ seien, bleibe jetzt alles beim alten.
Das Beibehalten des bisherigen Vertrags geschehe gegen den Wunsch von ungefähr 300 bei der S-Bahn beschäftigten BVG-Mitarbeitern, die gerne einen Vertrag mit der S-Bahn abgeschlossen hätten, betonte er. Jedoch habe die S- Bahn GmbH die soziale und tarifliche Regelungen der BVG nicht anbieten können. Selbst die Bruttoabfindung von 60.000 Mark, die von der BVG ins Spiel gebracht wurde, hätte für diejenigen, die zur S-Bahn wechseln, monatliche Einbußen von 1.000 bis 1.400 Mark brutto ausgleichen können. Außerdem ließ sich für die übrigen 390 Beschäftigten in den Verhandlungen keine Regelung finden.
Es bleibt also bei der schon bisher gültigen Vereinbarung, daß von der S-Bahn jährlich 192 Beschäftigte an die BVG zurückgeführt werden, erklärte die Pressesprecherin der BVG, Carmen Kirstein. Ein Mitglied des BVG-Personalrates erklärte, daß dies auch im Interesse der S-Bahn sei, die auf diese Weise ihren eigenen Personalüberhang abbauen kann.
Der BVG könne dadurch allerdings ein Beschäftigungsproblem entstehen. Das Personalratsmitglied wies darauf hin, daß aufgrund der Rationalisierungsmaßnahmen der BVG ein Einsatz der rückgeführten, unkündbaren Angestellten ungewiß sei, ein entsprechender Arbeitsersatz könne nicht immer gefunden werden. Das kann bedeuten, daß ein S-Bahnfahrer demnächst bei der BVG Tickets kontrollieren oder verkaufen muß.
Durch die bestehende Rückführungsregelung werden am Ende des Jahres 2000 keine BVG-Mitarbeiter mehr bei der S-Bahn beschäftigt sein, das Übernahmeproblem hätte sich damit erledigt. Wenn der Senat der BVG aber weiter Subventionen kürzt, kann es erneut zu einer Debatte über Personalabbau kommen. Beim Abbau von Angestellten bleiben der BVG außer Teilzeitarbeit, Vorruhestand und Abfindungszahlungen wenig Möglichkeiten, und bis 1998 ist geplant, die Zugabfertiger „abgefertigt“ zu haben. Ein „fahrerloser Zugverkehr“ soll folgen. Vielleicht gibt es dann keine Fahrer mehr, aber dafür in jedem Abteil einen „Zugbegleiter“ der BVG. Frank Fölsch
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