„Heikle Verratstaten“

■ Bewährungsstrafe für Stasi-Agenten / Umfassendes Geständnis abgelegt

Der Staatsschutzsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts hat gestern den Hamburger Rechtsanwalt und ehemaligen Eimsbüttler SPD-Bezirksabgeordneten Arved R. (50) wegen „geheimdienstlicher Agententätigkeit“ für die Staatssicherheit der DDR zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. R. hatte gestanden, zwischen 1970 bis 1989 der DDR aus Überzeugung „allgemeinpolitische Informationen“ aus seinem Betätigungsfeld geliefert zu haben.

Als besonders „heikle Verratstaten“ wertete Richter Albrecht Mentz drei Komplexe. So hatte Arved R. Ende der 80er Jahre im Auftrag des Verfassungsschutzes die Vertretung einer Frau übernommen, deren Mann vermutlich von der Stasi umgebracht worden war. Die Todesermittlungsakte ihres Mannes hatte der Jurist auch dem DDR-Geheimdienst zur Verfügung gestellt und, so Mentz, „vielleicht eine Aufklärung des Falles unmöglich gemacht“. Auch die Akten von zwei Agenten des Bundesnachrichtendienstes, die in der DDR aufgeflogen und inhaftiert worden waren, hatte Arved R. an die Stasi weitergeleitet, als diese gegen die Innenbehörde ein Verfahren wegen Haftentschädigung angestrengt hatten. Und er hatte Namen und Daten von Mandaten weitergegeben, die erfolglos auf Bafög geklagt hatten. Mentz: „Ob diese Personen später von der Staatssicherheit mit Geld angeworben worden sind, läßt sich nicht mehr nachprüfen.“

Zugunsten des Angeklagten wertete das Gericht, daß Arved R. es damals abgelehnt hatte, die privaten Kontakte zu Verfassungsschützer Ernst Uhrlau auszunutzen und ihn auszuspionieren. Strafmildernd kam hinzu, daß der Jurist nach seiner Festnahme 1991 ein umfassendes Geständnis abgelegt hatte. „Sie haben alles, was Sie wußten, mitgteilt und an der Aufklärung mitgewirkt, um den Schaden zu begrenzen“, so Mentz anerkennend: „Wir haben uns auf Ihr Geständnis verlassen können und haben uns verlassen.“ Arved R. nahm das Urteil noch im Gerichtssaaal an. Kai von Appen