: ABM wird billiger
■ Regierung für niedrigere ABM-Löhne und neue Lohnkostenzuschüsse
Bonn (dpa/taz) – Nach langem Streit mit ostdeutschen CDU-Abgeordneten hat sich die Koalition jetzt auf Änderungen bei der Reform des Arbeitsförderungsgesetzes (AFRG) geeinigt. Danach sollen die Löhne für Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM) weiter abgesenkt werden, um möglichst viele ABM-Stellen zu erhalten. Außerdem plant die Regierung neue Lohnkostenzuschüsse für die gewerbliche Wirtschaft in Ostdeutschland, wie gestern aus Regierungskreisen verlautete.
Beim ABM-Lohn sollen künftig nicht mehr 90, sondern nur noch 80 Prozent des vergleichbaren Tariflohns zugrunde gelegt werden. Von diesem Betrag kann die Bundesanstalt für Arbeit wie bisher 30 bis 75 Prozent als Zuschuß gewähren.
Ausnahmen, bei denen in Bezirken mit besonders hoher Arbeitslosigkeit – vor allem im Osten – noch 100 Prozent Zuschuß bezahlt werden können, werden schrittweise bis 2003 auf die allgemeine Zuschußhöhe zurückgeführt.
Eine Obergrenze für den ABM- Lohn ist geplant: In Westdeutschland 4.130 und in Ostdeutschland 3.500 Mark im Monat. In den neuen Ländern soll es künftig auch Zuschüsse bei Einstellungen in gewerblichen Unternehmen geben. Die Höhe dieser Zahlungen errechnet sich aus dem durchschnittlichen Betrag von Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe. Die Einstellungen dürfen zehn Prozent des seit mindestens sechs Monaten unverminderten Personalbestandes nicht überschreiten. Maximal zehn Beschäftigte pro Unternehmen werden gefördert.
Bisher konnten Arbeitgeber nur für Personen mit individuellen Vermittlungshemmnissen wie Ältere oder Langzeitarbeitslose Lohnkostenzuschüsse beantragen.
Nach den Koalitionsplänen sollen ferner die ABM-Möglichkeiten bei Strukturanpassungsmaßnahmen erweitert werden. Deren Träger erhalten einen Zuschuß in Höhe des Arbeitslosengeldes. Diese Form von ABM soll über Umweltschutz und soziale Dienste hinaus im Osten auf Denkmalpflege, städtebauliche Erneuerung und Verbesserung des Wohnumfelds ausgedehnt werden.
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