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Zum Stand des Steuerstreits

Die Beratungen zum Jahressteuergesetz 1997 sind zu unterscheiden von den Gesprächen über eine Steuerreform, die erst ab 1999 greifen soll. Der Verhandlungsstand zum Jahressteuergesetz:

Das Kindergeld wird zum 1. Januar 1997 erhöht. Von 200 auf 220 Mark für das erste und zweite Kind.

Die Vermögenssteuer entfällt voraussichtlich am 1. Januar. Bei der Erbschaftssteuer sind bisher Freibeträge von 600.000 Mark für Ehegatten und 400.000 Mark für jedes Kind im Gespräch. Bei Immobilien soll der Ertragswert gelten, das ist das Zwölffache der jährlichen Nettokaltmiete. Ein Haus mit einem rechnerischen Mietertrag von 30.000 Mark im Jahr würde mit 360.000 Mark veranschlagt und wäre für ein erbendes Kind steuerfrei.

Über die Abschaffung der Gewerbesteuern wird gestritten. Der Solidarzuschlag wird zum 1. Januar von 7,5 auf 6,5 Prozent der Lohnsteuer gesenkt.

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