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Brandherd unklar

■ Erneut widersprüchliche Zeugenaussagen im Lübecker Prozeß

Lübeck (taz) – Zehnter Verhandlungstag im Lübecker Landgericht im Verfahren gegen den gebürtigen Libanesen Safwan Eid. Doch wie schon am Montag und auch die Woche zuvor gab es keine entscheidenden Hinweise darauf, wo am 18. Januar das Feuer ausgebrochen sein müßte: Maik P., Bewohner eines Lehrlingsheimes in der Nachbarschaft des Brandhauses und während der Nacht wachgeworden durch Hilferufe, konnte sich nur an Flammen um den Vorbau des Asylbewerberhauses erinnern. Ein Hinweis auf die Version der Anwältinnen des Angeklagten: Sie würde nahezu ausschließen, daß Eid das Feuer, wie von der Staatsanwaltschaft behauptet, selbst gelegt hat.

Doch Maik P.‘s Aussage wurde von anderen Zeugen nicht gestützt. Sowohl Volker N., der in einem Polizeiauto eine gute Viertelstunde nach dem Brandausbruch an der Lübecker Hafenstraße ankam, sah Flammenschein im ersten, womöglich auch zweiten Stock. Dies wiederum fundiert die These der Staatsanwaltschaft, nach der der Brand im Haus selbst gelegt worden sei. Interessanter war schon die Beobachtung N.s, der, bevor er am Brandort eintraf, an einer Tankstelle drei Insassen eines Wartburgs mit Grevesmühlener Kennzeichen bemerkte. Erkennungsdienstlich wurden sie nicht behandelt: Eine Kontrolle wäre nur gemacht worden, wenn der Wagen einen verschmutzten Eindruck gemacht hätte, teilte der Polizist mit. Das Auditorium lachte, woraufhin sich Richter Wilcken solche „Albernheiten“ seitens des Publikums verbat.

Nach N.s Aussage haben er und sein mitfahrender Kollege auf dem Weg zum Brandort womöglich den Wartburg überholt. Aber gesehen hat er es nicht, nur sein Mitfahrer habe ihm davon berichtet – ein erstes, vor der Jugendkammer vorgetragenes Indiz, daß die Grevesmühlener Spur – Täter waren keine Heimbewohner – eventuell doch kühler ist als von der Verteidigung Eids angenommen. JaF

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