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Entwarnung bei Müllgebühren

■ Öffentliche Entsorger körperschaftssteuerfrei

München/Leer. Die öffentliche Abfallbeseitigung unterliegt auch künftig nicht der Körperschaftssteuer. „Die Müllgebühren bleiben vorerst stabil“, bestätigte der Sprecher der Umweltsenatorin, Holger Bruns-Kösters. Allerdings sei mit dem gestrigen Gerichtsurteil des Bundesfinanzhofs in München die Kuh noch nicht vom Eis. Ein weiteres Urteil über die Umsatzbesteuerung der öffentlichen Entsorgungsunternehmen stehe noch aus. Danach könne es sehr wohl noch Gebührenerhöhungen für Bremer Haushalte geben, fürchtet auch Michael Drost, Mitarbeiter der Bremer Entsorgungsbetriebe. „Für diesen Fall bestehen aber verschiedene Möglichkeiten, um dann anfallende Mehrkosten nur zum Teil oder gar nicht an Kunden weiterzugeben.“

In der Begründung des gestrigen Urteils hieß es, die Müllabfuhr durch einen Landkreis sei eine „Tätigkeit, die überwiegend der Ausübung öffentlicher Gewalt dient.“ Zu dem Prozeß war es nach einem Steuerstreit zwischen dem niedersächsischen Landkreis Leer und dem zuständigen Finanzamt aus den Jahren 1984/85 gekommen.

Vor dem Urteil war damit gerechnet worden, daß der Bundesfinanzhof eine steuerliche Gleichbehandlung von öffentlichen und privaten Entsorgern verlangen würde.

dpa/taz

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