Kurden beenden Kämpfe

■ Die USA vermitteln ein Friedensabkommen für den Nordirak

Ankara (dpa) – Die um die Vorherrschaft im Nordirak kämpfenden kurdischen Parteien haben sich am Donnerstag in Ankara zum Frieden verpflichtet. Sie unterzeichneten eine entsprechende Prinzipienerklärung zum Abschluß zweitägiger Verhandlungen unter Vermittlung des Abteilungsleiters im US-Außenministerium, Robert Pelletreau.

Mitte November wollen die Delegationen der von Massud Barsani geführten Demokratischen Partei Kurdistans (DPK) und der Patriotischen Union Kurdistans (PUK) von Jalal Talabani erneut in der türkischen Hauptstadt zusammenkommen, um weitere Details eines angestrebten Friedensabkommens auszuhandeln. Die Verhandlungen in Ankara fanden auch unter Beteiligung der Türkei, Großbritanniens und von Vertretern der Turkmenen im Irak statt.

Pelletreau hatte am 22. Oktober in getrennten Gesprächen mit Barsani und Talabani in der Türkei zunächst die Einstellung von Kämpfen als ersten Schritt zum Frieden im Nordirak erreicht. Am Donnerstag sagte er, eine Gruppe aller Parteien und Minderheiten im Nordirak werde gemeinsam über die Einhaltung des Waffenstillstandes wachen. Die DPK, die PUK und die Turkmenen einigten sich auch darauf, Aktivitäten der militanten türkisch-kurdischen Separatistenorganisation PKK (Arbeiterpartei Kurdistans) „sowie anderer Terrororganisationen“ gemeinsam zu unterbinden. Die Türkei setzte sich mit der Forderung durch, daß die Möglichkeit einer Spaltung des Irak zugunsten eines kurdischen Staates an ihren Grenzen ausgeschlossen wird.

Die kurdischen Gruppen verpflichteten sich, internationale Hilfsaktionen für die notleidenden Menschen in der Region nicht zu behindern und die Verbesserung der lokalen Infrastrukturen zu unterstützen. Die Verhandlungen über die Bildung lokaler Verwaltungen unter Beteiligung aller Minderheiten wurde ebenfalls vereinbart. Gleichzeitig stellten die USA klar, daß ihre humanitäre Hilfe in Höhe von 7,3 Millionen Dollar an die notleidende Bevölkerung des Irak nur für den Norden des Landes bestimmt ist.