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Zeugin wider Willen

■ Bundesanwalt erklärt Andrawes zur Kronzeugin und fordert mildes Urteil

Eine unwillige Kronzeugin hat sich die Bundesanwaltschaft (BAW) mit Souhaila Andrawes geschaffen. Als Bundesstaatsanwalt Volker Homann am Dienstag begründete, wieso die ehemalige „Landshut“-Entführerin nicht zu einer lebenslangen, sondern zur Freiheitsstrafe von 12 Jahren verurteilt werden sollte, rief Andrawes erzürnt: „Ich erkläre mich verantwortlich für alles.“

Homann wollte der Palästinenserin zugute halten, daß sie bei ihren Vernehmungen in Norwegen 1994 die zur gleichen Zeit in Frankfurt/Main angeklagte Monika Haas beschuldigt hatte, im Herbst 1977 die Waffen für die Entführung der Lufthansa-Maschine „Landshut“ nach Mallorca geschmuggelt zu haben. Dadurch habe sie „wesentlich zur Förderung des Strafverfahrens“ gegen Haas beigetragen. Daß Andrawes verkündet hatte, „ich verachte die Kronzeugenregelung“, hindere deren Anwendung nicht.

Andrawes will nicht von einer Aussage profitieren, die sie längst bereut. „Ich werde alles, was ich gesagt habe, zurücknehmen“ unterbrach sie das Plädoyer von Homann. „Dafür soll niemand vor Gericht gestellt werden“. Im Juli 1996 hatte sie sich geweigert, erneut über Monika Haas auszusagen. „Mein Selbstrespekt ist alles, was ich noch habe“ erklärte sie. „Den will ich nicht auch noch verlieren“.

Laut Homann lasse das jedoch keine Rückschlüsse auf den Wahrheitsgehalt dessen zu, was Andrawes in Norwegen 1994 zu Protokoll gegeben habe: In ihrer Anwesenheit habe Haas seinerzeit auf Mallorca die Waffen und den Zündmechanismus für Sprengstoff an den Anführer der Flugzeugentführer, Akacha, übergeben.

Elke Spanner

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