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Holzschutzmittelprozeß eingestellt

■ Angeklagte müssen je 100.000 Mark an Umweltverbände zahlen. Geschädigte müssen zivilgerichtlich weiterklagen

Frankfurt/Main (taz) – Nach mehr als zwölf Jahren endete gestern das längste Umweltstrafverfahren in Deutschland mit einem außergerichtlichen Vergleich. Die Umweltstrafkammer am Landgericht in Frankfurt hat danach den sogenannten Holzschutzmittelprozeß nach §153a der Strafprozeßordnung (StPO) mit Auflagen für die Beschuldigten eingestellt. Dieser Beschluß ist nicht mehr anfechtbar.

Je 100.000 Mark müssen die angeklagten Ex-Manager der Firma Desowag (Xyladecor und Xylamon), Kurt Steinberg und Fritz Hagedorn, an eine gemeinnützige Umweltstiftung zahlen. Die involvierten Chemieunternehmen erklärten sich bereit, vier Millionen Mark für die Erforschung der Auswirkungen von Wohngiften auf die menschliche Gesundheit zu zahlen. Das Geld geht in eine Stiftungsprofessur an der Universität Gießen.

„Der Kompromiß ist kein Freispruch, er ist keine Verurteilung – er ist ein fauler Kompromiß“, erklärte die Interessengemeinschaft der Holzschutzmittelgeschädigten und der Bundesverband „Die Verbraucherinitiative“ nach dem Vergleich. Mehr sei allerdings unter den gegebenen Umständen nicht zu erreichen gewesen.

Das Urteil des Bundesgerichtshofs, der das erste Urteil gegen Steinberg und Hagedorn aufgrund formeller Fehler aufgehoben hatte, hätte eine vollständige Wiederholung des Verfahrens vor der Umweltstrafkammer in Frankfurt erforderlich gemacht, sagte Nebenklagevertreter Dieter Kublitz. Das erste Gerichtsverfahren habe immerhin ein Jahr gedauert. Der Gesundheitszustand der beiden Angeklagten habe zu der Befürchtung Anlaß gegeben, daß das gesamte Strafverfahren auf andere Weise als durch ein Urteil hätte beendet werden können. Steinberg wurde bereits für verhandlungsunfähig erklärt. Und Hagedorn ist durch die von ihm vertriebenen Holzschutzmittel ebenfalls schwer erkrankt.

Die durch die PCP- und lindanhaltigen Holzschutzmittel gesundheitlich schwer geschädigten NebenklägerInnen gehen mit dem Verfahren leer aus. Das wird von den Verbraucherverbänden zwar bedauert, allerdings hätten sich durch den schnellen Einstellungskompromiß die Voraussetzungen für die Durchsetzung zivilrechtlicher Schadenersatzansprüche verbessert, sagte Rechtsanwalt Kublitz. Denn bei Fortführung des Strafprozesses hätten die Zivilprozesse um Schadenersatz frühestens im Jahre 2000 beginnen können: „Das ist kein angemessener Zeitraum mehr.“ Die Strafanzeige gegen die Verantwortlichen der Firma Desowag datiert aus dem Jahr 1984. Die Geschädigten müssen nun versuchen, ihre Schadenersatzansprüche individuell bei den Zivilgerichten einzuklagen. Klaus-Peter Klingelschmitt

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