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Papas Villa wird künftig ein bißchen teurer

■ Bundestag verabschiedet Jahressteuergesetz 1997. Neue Erbschaftssteuer belastet Hinterbliebene etwas stärker als früher. Nichtverwandte benachteiligt

Bonn/Berlin (taz) – Teurer wird es künftig schon für die Erben, aber nur ein bißchen. Tritt das gestern beschlossene Jahressteuergesetz 1997 in Kraft, wird sich auch die Erbschaftssteuer ändern – und zwar rückwirkend vom Januar dieses Jahres an.

Nach den gestern vom Bundestag verabschiedeten Neuregelungen genießen erbende Ehegatten einen Freibetrag von 600.000 Mark, hinzu kommt noch ein Versorgungsfreibetrag. Jedes Kind darf 400.000 Mark kassieren, ohne Geld an den Fiskus zahlen zu müssen. Was darüber hinaus geht, muß versteuert werden. Bei einer steuerpflichtigen Summe von bis zu 100.000 Mark werden fünf Prozent Erbschaftssteuer fällig. Neun Prozent sind bis zu einer Summe von 500.000 Mark zu zahlen. Und wer 20 Millionen Mark erbt, muß 21 Prozent an den Fiskus abführen.

Das wäre gar nicht so wenig, wenn Immobilien tatsächlich nach ihrem Verkehrswert besteuert würden. Das ist aber laut Jahressteuergesetz nicht so. Der Besteuerung von Immobilien wird vielmehr der „Ertragswert“ zugrunde gelegt, der etwa das Zwölffache der jährlichen Nettokaltmiete erreicht. Damit werden Eigenheime in der Praxis nur mit etwa der Hälfte ihres Verkehrswertes angesetzt. Wer also von den Eltern das Anwesen im Verkehrswert von einer Million erbt, dürfte künftig nur etwa 5.000 Mark zahlen müssen.

Pech haben nach wie vor nichteheliche Lebensgemeinschaften, die ihren Liebespartner bedenken wollen. In der Steuerklasse III für Nichtverwandte gelten nämlich nur Freibeträge von 10.000 Mark. Bei einem steuerpflichtigen Erbteil von bis zu 100.000 Mark sind schon 15 Prozent Abgaben fällig, bis zu 500.000 Mark sogar 21 Prozent. Erbt die lesbische Geliebte das Haus ihrer Eltern im Verkehrswert von einer Million Mark, so muß sie fast 100.000 Mark an Erbschaftssteuer zahlen.

Das gestern verabschiedete Jahressteuergesetz enthält außerdem Neuregelungen zur steuerlichen Absetzbarkeit von Haushaltshilfen. Die Grunderwerbssteuer soll erhöht werden. Außerdem soll die erst zu Beginn 1996 in Kraft getretene Dienstreisekostenregelung für die Betroffenen wieder günstiger gestaltet werden. In Ermangelung einer Neuregelung wird die Vermögenssteuer zu Beginn des kommenden Jahres abgeschafft.

Das Gesetz wandert voraussichtlich in den SPD-dominierten Vermittlungsausschuß. Die Sozialdemokraten protestierten gestern vor allem gegen die geplante Abschaffung der Vermögenssteuer. „Es ist der politische Wille der Koalition, den Vermögensmillionären Steuergeschenke zu machen“, sagte die SPD-Abgeordnete Barbara Hendricks. BD

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