: Krankes Haus am Hafen
■ 1800 Klinik-Arbeitsplätze bedroht
„Die Stimmung ist furchtbar“, schildert eine Mitarbeiterin die Situation der rund 400 Beschäftigten im Hafenkrankenhaus: „Die Leute arbeiten zwar, aber sobald was in der Zeitung steht, werden alle nervös.“ Am 12. Dezember soll der Aufsichtsrat des Landesbetriebs Krankenhäuser (LBK) über die Zukunft der Klinik in St. Pauli entscheiden. Bis dahin dürften auch die Verhandlungen des LBK mit den Kassen über das Budget für 1996 abgeschlossen sein.
Tatsächlich ist das Hafenkrankenhaus nur bis zum 31. Dezember 1997 im Hamburger Krankenhausplan vorgesehen; danach, so haben Kassen und Gesundheitsbehörde beschlossen, brauchen die Menschen das Haus auf St. Pauli nicht mehr. „Mindestens die sozialmedizinische Ambulanz, besser das ganze Haus, muß erhalten bleiben“, fordert dagegen Katharina Ries-Heidtke, Vorsitzende des LBK-Gesamtpersonalrats.
„Die Zukunft des Hafenkrankenhauses ist ungewiß“, schätzt LBK-Sprecher Siegmar Eligehausen. Bisher seien aber noch keine Kündigungen ausgesprochen worden. Der LBK soll, wenn es nach den gebeutelten Krankenkassen geht, sofort 170 Millionen Mark einsparen, was mindestens 1800 Arbeitsplätze gefährdet. Ob Kliniken geschlossen werden, sei noch offen. Sicher seien nur die Schließung von Abteilungen und die Fusion von Krankenhäusern in Bergedorf und im Bezirk Nord. Die Standorte sollten jedoch erhalten bleiben, so Eligehausen.
Unterdessen hat sich die ÖTV gegen die Kritik der Kassen und der Behörde gewandt, Hamburgs Krankenhäuser seien zu teuer. „In den staatlichen Kliniken wurden 1995 bei einer um fast drei Prozent gesunkenen Bettenzahl knapp 6000 Fälle mehr behandelt“, unterstreicht der stellvertretende ÖTV-Vorsitzende Wolfgang Rose. „Die Verweildauer wurde zudem um einen Tag gesenkt.“ Für das Personal sei dies mit einer wesentlichen Steigerung der Arbeitsintensität verbunden gewesen. 1996 habe der LBK bereits 50 Millionen Mark eingespart und 400 Arbeitsplätze abgebaut.
Zur Bewältigung der Finanzkrise fordert die ÖTV die Krankenkassen auf, kurzfristige Absenkungspläne zugunsten eines „Fünf-Jahres-Budgets“ zurückzunehmen. Nur so könnte ein sozialverträglicher Anpassungsprozeß in Gang gesetzt werden. Lisa Schönemann
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