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Lübecker Brandprozeß

■ betr.: „Nur die Kinder im Heim hatten manchmal Streit“, taz vom 12.11. 96

Der heutige Bericht wird von Feddersen mit der Erklärung eingeleitet, es gelte in den nächsten Prozeßtagen zu klären, „ob der Alltag im Flüchtlingsheim wirklich so konfliktfrei verlief, daß eine Täterschaft Safwan Eids ausgeschlossen werden kann“. A ha. Die mögliche Täterschaft des Angeklagten muß ausgeschlossen werden. So denken die Lübecker Staatsanwaltschaft und Feddersen.

Das deutsche Rechtssystem behauptet eigentlich das Gegenteil: Dem Täter muß die Schuld nachgewiesen werden. Und vielleicht auch ein Motiv. Das könnte in diesem Fall bedeuten, die Frage zu klären, wieso Safwan Eid versucht haben soll, seine eigene Familie bei lebendigem Leibe zu verbrennen... [...] Stephan Linck,Kiel

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