: Arbeitsscheu? - Die neuen Regelungen
Was das Arbeitsförderungsreformgesetz (AFRG) für arbeitslose Menschen in Bremen bedeuten kann - damit beschäftigt sich die Aktionsgemeinschaft arbeitloser Bürgerinnen und Bürger (AGAB) aus Walle.
Schließlich hat das AFRG für die „Arbeitslosen von morgen“ einige pikante Überraschungen parat. Künftig stehen Arbeitlose, so kritisiert Martin Lühr von der AGAB, „unter dem Verdacht der Arbeitsscheu“. Im Klartext: Wer nicht aktiv eine Beschäftigung sucht, soll künftig nicht mehr als arbeitlos gelten und damit auch kein Geld mehr bekommen. Deshalb muß das Bemühen um einen Job künftig nachgewiesen werden.
Außerdem werden die Zumutbarkeitsregeln für einen neuen Job verschärft: Zumutbar soll danach eine Tagespendelzeit von bis zu drei Stunden bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden sein. Folgende Regelung trifft vor allem ältere Arbeitnehmer besonders hart: Werden sie von ihrer Firma aus Rationalisierungsgründen entlassen, soll ihre Abfindung künftig zur Hälfte auf das Arbeislosengeld angerechnet werden. Und noch eine Regelung hält das AFRG parat: Wer als Arbeitsloser nebenher mehr als 610 Mark verdient, soll künftig sein Arbeitslosengeld samt Sozialversicherungsbeiträgen verlieren.
kat
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