Keine Therapie für Holst

■ Gutachten: „Heidemörder“ sollte in andere Einrichtung verlegt werden

Der sogenannte Heidemörder Thomas Holst ist kaum zu therapieren. Der Göttinger Psychiater Ulrich Venzlaff hält eine erfolgreiche Therapie zumindest für höchst unrealistisch. Gegenüber der taz dementierte er damit einen Bericht des Hamburger Abendblattes vom Vortag, nach dem Holst eine „letzte Chance“ bekomme und eine Therapie beginnen könne. Mit den Mitteln des Maßregelvollzuges, so stellte der Psychiater klar, sei Holst nicht therapierbar. Denkbar wäre allein eine Behandlung über acht bis zwölf Jahre, „und für solch einen langen Zeitraum finden Sie keinen Therapeuten“.

Unter Verweis auf die vermeintliche Untherapierbarkeit des mehrfachen Frauenmörders war eine Behandlung bislang stets abgelehnt worden. Holst ist in der geschlossenen Psychiatrie des Allgemeinen Krankenhauses Ochsenzoll (AKO) im Maßregelvollzug untergebracht. 1994 kam er nach seiner Verurteilung zu lebenslanger Haft ins AKO. Um eine Therapie zu erzwingen, hatte ihm die Psychologin Tamar Segal zur Flucht verholfen. Nach wenigen Wochen stellte sich Holst der Polizei.

ÄrztInnen des AKO hatten anschließend beantragt, Holst aus der geschlossenen Psychiatrie ins Gefängnis zu verlegen. Darüber muß nun ein Gericht entscheiden. Um noch einen externen Fachmann zu Rate zu ziehen, hatte das AKO ein psychiatrisches Gutachten bei Venzlaff in Auftrag gegeben. Der hält weder eine Verlegung ins Gefängnis noch eine Therapie für angezeigt. Holst sollte seiner Meinung nach jedoch in eine andere Einrichtung verlegt werden. Denn, so auch Siegmar Eligehausen, Sprecher des Landesbetriebes Krankenhäuser: „Andere Bedingungen könnten einen Neubeginn ermöglichen.“ Elke Spanner