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Sorge für Kinder unterbewertet

■ betr.: „Singles haben 40 Prozent Lohnabzug“, taz vom 19.11. 96

Leider ist dieser Meldung keine Aussage über die Lohnabzüge von Alleinerziehenden zu entnehmen, deren Sorge für ihre Kinder steuerrechtlich niedriger bewertet wird als die Mitversorgung eines Ehepartners.

Mangels fehlender Angaben habe ich interessehalber mein – im Verhältnis zur angegebenen Vergleichsgruppe – zirka 10.000 Mark niedrigeres Gehalt zugrundegelegt und festgestellt, daß davon jedenfalls noch mal vier bis fünf Prozent mehr Abzüge abgehen als bei Verheirateten, obwohl ich zwei Kinder miternähre. Vielleicht sollte man konsequenterweise das Grundgesetz redaktionell überarbeiten und – neben vielen anderen Formulierungen beziehungsweise Postulaten auch – den „besonderen Schutz der Familie“ endlich in den „besonderen Schutz der bürgerlichen Kleinfamilie“ umformulieren. Diese würde zwar die finanzielle Situation Alleinerziehender nicht verbessern, wäre aber wenigstens eine präzisere und realitätsnahere Formulierung. Marion Biesemann, Essen

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