Bewag für den Ausverkauf vorbereitet

■ Obwohl es keinen Senatsbeschluß zum Verkauf von 50,8 Prozent der Bewag-Anteile gibt, hat die Finanzverwaltung dafür bereits Vorbereitungen getroffen: Alte Vorkaufsrechte wurden widerrufen

Die Vorbereitungen zum vollständigen Verkauf der Berliner Bewag-Anteile sind weiter fortgeschritten als bisher bekannt. Zwar betont die Finanzverwaltung, es gebe nur „Vorüberlegungen“ zu einem Verkauf von 50,8 Prozent der Aktien durch das Land Berlin. Doch diese „Vorüberlegungen“ werden von einer Weichenstellung in Richtung Totalverkauf begleitet: Störende Vorkaufsrechte deutscher Stromkonzerne an der Bewag wurden auf Betreiben Berlins in diesem Jahr beseitigt. Dieser Schachzug wurde in einer Antwort der Finanzverwaltung auf eine mündliche Anfrage im Parlament verschleiert.

Die Vorbereitungen für den Totalverkauf laufen ohne einen entsprechenden Senatsbeschluß. Denn obwohl Finanzsenatorin Annette Fugmann-Heesing (SPD) diese Idee und die geplante Einnahme von rund drei Milliarden Mark bei der Haushaltsklausur des Senats im Oktober öffentlich verkündete, gibt es bislang nur einen Beschluß über den Verkauf von 25,8 Prozent. „Der vollständige Verkauf ist keine beschlossene Sache“, hatte SPD-Fraktionschef Klaus Böger noch am 17. Oktober im Abgeordnetenhaus gesagt.

Doch die Weichen dazu sind offenbar längst gestellt: So bestätigte das Energieunternehmen „PreussenElektra“ (Preag) der taz auf Anfrage, der Senat sei „in diesem Jahr“ an die Preag herangetreten, um ein Vorkaufsrecht der Preag auf Bewag-Aktien mit doppeltem Stimmrecht aus dem Konsortialvertrag streichen zu lassen. Das macht beim bislang beschlossenen Verkauf von nur 25,8 Prozent allerdings wenig Sinn: Denn in dem vom Senat zum Verkauf bestimmten Aktienpaket kommen diese Aktien gar nicht vor. Sinnvoll sind sie nur, wenn sie auf Fugmann- Heesings Vorschlag eines Totalverkaufs zielen.

In einer Antwort auf eine mündliche Anfrage des grünen Umweltpolitikers Hartwig Berger hüllt sich die Finanzverwaltung dazu in Schweigen. Mit Datum vom 25. November antwortete sie auf die Frage nach einem Vorkaufsrecht der Stromgiganten Preag und Bayernwerk knapp: „Eine Anbietungspflicht wurde im Konsortialvertrag von 1931 für die Aktien mit doppeltem Stimmrecht vereinbart, diese sind in dem derzeitigen Verkaufsvorgang nicht eingeschlossen.“ Diese Antwort an den Abgeordneten Berger enthält keinen Hinweis darauf, daß das Vorkaufsrecht aus dem Jahre 1931 just 1996 aus dem Vertrag gestrichen wurde: „Eine Vorandienungspflicht des Landes Berlin für Aktien mit doppeltem Stimmrecht an die PreussenElektra besteht nicht mehr“, bestätigt Preag-Sprecher Josef Nelles. „Mit Blick auf den bevorstehenden Anteilsverkauf ist auf Wunsch des Landes der Konsortialvertrag von 1931 in diesem Jahr geändert worden.“

Frank Zimmermann, Sprecher der Finanzbehörde, wollte sich zu dem Vorgang nicht äußern. „Es gibt keinen Senatsbeschluß über den Verkauf von 50,8 Prozent. Bis Ende Februar soll geklärt sein, an wen die 25,8 Prozent verkauft werden sollen.“ Bisher, so Zimmermann, prüfe man „völlig unvoreingenommen“ die Angebote der insgesamt 28 Interessenten für den Stromversorger. Unter diesen befinden sich neben den drei deutschen Stromgiganten Veba, Viag und RWE auch ausländische Anbieter wie die britische Powergen und National Power sowie die US- Konzerne Enron, South Electricity und Mission Energy. Nach Informationen der Wirtschaftswoche haben die britischen und amerikanischen Anbieter attraktivere Angebote als die deutschen Konzerne gemacht.

Gerade dies, so vermuten Umweltschützer, ist der Grund für die Anstrengung der Finanzverwaltung, die Vorkaufsrechte der deutschen Stromkonzerne aufzuheben. Denn nur mit einem attraktiven Batzen von 50,8 Prozent ließen sich ausländische Investoren anlocken. Von einem solchen „Paketangebot“, so erklärte Fugmann-Heesing im Oktober, erwarte sie einen „um einen dreistelligen Millionenbetrag höheren“ Verkaufspreis als beim Verkauf an mehrere Interessenten. Bernhard Pötter