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Querbeet durchs Strafgesetz

■ Staatsanwalt fordert fünf Jahre für den TV-Fälscher Michael Born, die Verteidigung plädiert auf Bewährung

Koblenz (taz) – Beim Vortrag der strafrechtlich relevanten Vorwürfe wurde Michael Born ganz blaß um die Nase: Urkundenfälschung, eine falsche eidesstattliche Versicherung, Vortäuschung von Straftaten, illegaler Waffenbesitz und in einem Fall Sachbeschädigung – weil für einen Film über vermeintliche militante Jagdgegner ein Hochsitz zerstört wurde. Das alles ergäbe eine „astronomisch hohe Gesamtstrafe von über zehn Jahren“, so Staatsanwalt Walter Schmengler.

Doch so lange will er den Delinquenten mit der „Haftphobie“ nicht in den Knast schicken, auch wenn sich Born „querbeet durch das Strafgesetzbuch“ geackert habe. Das Betrügen sei ihm von den geschädigten TV-Sendern „leichtgemacht“ worden.

„Blauäugig“ nannte Schmengler die Redakteure, für die Born seine Beiträge verfaßte. Ihnen komme deshalb eine gewisse Mitschuld zu. Kein Grund für mildere Umstände: Satte fünf Jahre forderte Schmengler, vor allem wegen der Verstöße gegen das Waffen- und Tierschutzgesetz und Aufstachelung zum Rassenhaß, schließlich habe Born für einen gefaketen Film über angebliche Aktivitäten des Ku-Klux- Klans in Deutschland einen „abscheulichen Text“ gegen Juden verfaßt.

Besonders in Rage aber brachte den tierfreundlichen Staatsanwalt ein Film, für den durch einen gezielten Schuß vom bärtigen „Katzenjäger“ eine Hauskatze aus dem Tierheim getötet wurde, nachdem Born zuvor der dieser Katze zum Fraß vorgeworfene Vogel die Flügel gestutzt hatte. „Wäre die Katze ein Mensch gewesen, hätten wir es im Prozeß mit blutigem Mord zu tun gehabt“, sagte der Staatsanwalt.

Hat man aber nicht, weswegen Borns Verteidigung eine Verurteilung auf Bewährung forderte. Folgt die 12. Strafkammer am Landgericht in Koblenz am kommenden Montag dem Strafantrag der Staatsanwaltschaft, muß nicht nur TV-Fälscher Born für fünf Jahre ins Gefängnis, auch zwei seiner „Helfershelfer“ werden abgestraft: Für den „Kameramann“ von Michael Born, Georgios Charalampous, beantragte Schmengler wegen Beihilfe zum Betrug in sieben Fällen eine Haftstrafe von einem Jahr, für drei Jahre ausgesetzt zur Bewährung.

Charalampous habe schon vor Prozeßbeginn ein umfassendes Geständnis abgelegt und „Reue und Einsicht“ gezeigt. Der „Schaupieler“ und „Regieassistent“ von Born, Peter Rothenhöfer, soll nach dem Willen der Staatsanwaltschaft zu einem Jahr und sechs Monaten Gefängnis, ausgesetzt zur Bewährung, verurteilt werden. Klaus-Peter Klingelschmitt

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